Berlin: (hib/VOM) Der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen hat angeregt, für Patienten generell eine
prozentuale Beteiligung am Abgabepreis eines Medikaments
festzulegen. Anstelle der jetzigen Untergrenze für die
Zuzahlung von 5 Euro könnte eine zehnprozentige
Kostenbeteiligung treten, heißt es in dem Gutachten 2005 zur
"Koordination und Qualität im Gesundheitswesen" (
15/5670). Eine Änderung der Obergrenze
für die Zuzahlungen, die derzeit bei 10 Euro pro
erstattungsfähigem Medikament liegt, könnte dazu
beitragen, so die Gutachter, dass das Aufkommen aus den Zuzahlungen
insgesamt konstant bleibt. Die Zuzahlungen hätten den Zweck,
die überflüssige Inanspruchnahme von Leistungen zu senken
und die Kostenträger im Gesundheitswesen zu entlasten. Durch
das Modernisierungsgesetz seien die Ausgaben der gesetzlichen
Krankenversicherung für Arzneimittel wegen der höheren
direkte Zuzahlung und aufgrund von Änderungen bei der
Verordnungsfähigkeit reduziert worden. In die gleiche Richtung
habe die Einrichtung der Praxisgebühr gewirkt, weil dadurch
die Zahl der Arztbesuche und infolgedessen auch die Zahl der
Verordnungen abgenommen habe. Nach Auffassung des
Sachverständigenrats sollten die Auswirkungen dieser
Regelungen auf die Gesundheit der Patienten, gerade auch im
Hinblick auf deren soziale Schicht, untersucht werden. Erste Zahlen
deuteten an, dass sozial schwächer gestellte Patienten die
Zahl ihrer Arztbesuche stärker einschränken als
Mitglieder anderer Gruppen. Ein Verschleppen von Erkrankungen
könnte künftig zu höheren Kosten der
Gesundheitsversorgung führen, heißt es.Nach Darstellung
des Sachverständigenrates gibt es in Deutschland bislang keine
generelle "Positivliste" für verschreibungsfähige
Arzneimittel. Eine solche Liste sei immer dann notwendig, wenn die
Zulassungsbedingungen nicht gewährleisten, dass nur
tatsächlich wirksame Arzneimittel von den gesetzlichen
Krankenversicherungen erstattet werden. Würde die
Erstattungsfähigkeit eines Medikaments an den Nachweis einer
günstigen Kosten-Nutzen-Relation geknüpft, könnte
dauerhaft auf eine Positivliste verzichtet werden, sofern auch die
bereits am Markt befindlichen Arzneimittel einer solchen
Prüfung unterzogen werden. Ein Mitglied des
Sachverständigenrates hat den Angaben zufolge unabhängig
davon für eine allgemeine Positivliste plädiert. Laut
Sachverständigenrat könnten dezentrale Positivlisten
einzelner Kassen ein Instrument für eine hochwertige und
kosteneffektive Arzneimittelversorgung darstellen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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