Berlin: (hib/BOB) Der Bundeswahlausschuss
hat am Freitagmittag acht Parteien zur Bundestagswahl (aller
Voraussicht nach am 18. September) zugelassen, die im Bundestag
oder in einem Landtag seit der jeweils letzten Wahl aufgrund
eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf
Abgeordneten vertreten sind. Es handelt dabei um die
Sozialdemokratische Partei (SPD), um die Christlich-Demokratische
Union (CDU), um die Christlich-Soziale Union (CSU), um Bündnis
90/Die Grünen, um die Freie Demokratische Partei (FDP), um die
Linkspartei (bisher PDS), um die Deutsche Volksunion (DVU) und um
die National-Demokratische Partei Deutschlands (NPD). Ferner
entscheidet der Wahlausschuss in der bei Redaktionsschluss noch
andauernden Sitzung über 55 sonstige Vereinigungen, die dem
Bundeswahlleiter Johann Hahlen ihre Beteiligung an der
Bundestagswahl 2005 angezeigt haben. Dazu ist eine bestimmte Anzahl
von Unterstützungsunterschriften erforderlich. Erst mit der
Anerkennung als Partei - die ausschließlich für die
bevorstehende Bundestagswahl gilt - erhält eine Vereinigung
das Recht, Landeslisten bei den Landeswahlleitern einzureichen. Am
25. August wird der Bundeswahlausschuss über eventuelle
Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung einer
Landesliste entscheiden.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf