Nach eventuellem Missbrauch der Daten von Steuerpflichtigen
gefragt
Finanzen/Kleine Anfrage - 23.08.2005
Berlin: (hib/BOB) Ein Gesetz von Mitte
Dezember 2003 verpflichtet nach Angaben der FDP-Fraktion das
Bundesamt für Finanzen, jedem Steuerpflichtigen ein Merkmal
zum Zweck der Identifizierung im Besteuerungsverfahren zuzuteilen.
Das gelte auch für Neugeborene, teilen die Liberalen in ihren
Vorbemerkungen zu einer Kleinen Anfrage (
15/5958) mit. Die Meldebehörden der
Städte und Gemeinden hätten die Daten der in ihren
Melderegistern geführten Einwohner dem Bundesamt für
Finanzen mitzuteilen. Dieses speichere sie dann in einer
umfangreichen Datenbank. So werde nach Ansicht der FDP ein
zentrales Register der Gesamtbevölkerung Deutschlands
aufgebaut. Die Freien Demokraten erkundigen sich unter anderem, wie
ein Missbrauch dieses zentralen Datenregisters verhindert werden
könne und welche öffentlichen und nicht-öffentlichen
Stellen ein Zugriffsrecht auf diese Daten erhalten sollen. Sie
wollen auch wissen, wie die Regierung die Gefahr beurteilt, dass
durch die Zusammenfassung eines steuerlichen
Identifikationsmerkmals mit weiteren Daten - beispielsweise aus dem
Arbeits-, Gesundheits- und Sozialbereich -
Persönlichkeitsprofile erstellt werden können und wie sie
dieser Gefahr begegnen will.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf