Berlin: (hib/BOB) Für die
Wissenschaftsförderung gemäß des
Bundesvertriebengesetzes sind im Jahren 2003/04 insgesamt über
13,66 Millionen Euro bereitgestellt worden. Dies ergibt sich aus
dem Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur
Förderung der Kulturarbeit, der dem Bundestag als
Unterrichtung (
15/5952) zugeleitet wurde. Die allgemein zu
beobachtende intensive Sensibilisierung für Fragen der
Erinnerungskultur habe auch im wissenschaftlichen Bereich - in der
Forschung ebenso wie in der akademischen Lehre - zu einer
gesteigerten Aufmerksamkeit und einem erhöhten Interesse an
der Geschichte der Deutschen und besonders an ihrem gemeinsamen
Kulturerbe und an dem ihrer Nachbarn im östlichen Europa
geführt, heißt es weiter. Zu den jüngst
aufgenommenen EU-Mitgliedstaaten gehörten Regionen, deren
Vergangenheit und vielfältiges kulturelles Erbe über
Jahrhunderte von Deutschen mitgestaltet worden sei. Diese
kulturellen und historischen Verbindungen böten bei aller
Problematik einer mitunter schwierigen Vergangenheit auch die
Chance, durch grenzübergreifende Kooperation zur
Verständigung zwischen den europäischen Völkern
beizutragen. Deshalb habe ein Schwerpunkt der Förderung auf
dem Ausbau einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit
Wissenschaftlern und akademischen Einrichtungen der ost-,
mittelost- und südosteuropäischen Nachbarländer
gelegen. Um diese Kooperation auf eine solide Grundlage zu stellen,
seien institutionelle und projektbezogene Vorhaben gefördert
worden, die zur Professionalisierung der einschlägigen
Forschung in Deutschland beitragen. Ziel sei es, die "Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa" weiteren Kreisen
im In- und Ausland zu erschließen und im
historisch-kulturellen Bewusstsein Deutschlands und seiner
östlichen Nachbarn zukunftsweisend zu verankern.Auch die
museale Aufarbeitung und Präsentation der deutschen Kultur und
Geschichte im östlichen Europa gehört nach dem
Bundesvertriebenengesetz zu einem Schwerpunkt der Kulturarbeit. In
den Jahren 2003/04 seien noch stärker als zuvor Ausstellungen
in Kooperation mit Museen aus den historischen deutschen Staats-
und Siedlungsgebieten entwickelt und grenzüberschreitend
präsentiert worden. Für die museale Arbeit seien in den
gleichen Jahren institutionelle Fördermittel von fast 12,84
Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden. Nach dem
Bundesvertriebengesetz sind Bund und Länder verpflichtet,
deutsche Kultur im östlichen Europa zu sichern, zu bewahren
und in eine gemeinsame europäische Zukunft zu führen.
Fördermittel erhielten Museen wie das Ostpreußische
Museum in Lüneburg, das Westpreußische Landesmuseum in
Münster, das Pommersche Landesmuseum in Greifswald, das
Schlesische Museum in Görlitz, das Donauschwäbische
Zentralmuseum in Ulm, das Siebenbürgische Museum in
Gundelsheim am Neckar und das Kunstforum Ostdeutsche Galerie in
Regensburg.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf