Berlin: (hib/BOB) Die Enquete-Kommission
"Ethik und Recht der modernen Medizin" hat einen Bericht (
15/5980) über den Stand ihrer Arbeit
erstellt, der am heutigen Mittwoch Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse (SPD) übergeben wird. Darin formuliert die
Enquete-Kommission, angesichts von Forderungen nach einer Zulassung
aktiver Sterbehilfe sei es dringend erforderlich, dass das Thema
Sterbehilfe von der Politik aufgegriffen wird. Auch wenn man keinen
gesetzlichen Handlungsbedarf sehe, bedürfe es einer
"eingehenden Befassung" mit den ethischen und rechtlichen Fragen
der aktiven Sterbehilfe, der ärztlichen oder pflegerisch
assistierten Selbsttötung, der indirekten und der passiven
Sterbehilfe sowie des Behandlungsabbruchs. Das Thema Sterbehilfe
müsse dabei klar in den Kontext eine Verbesserung der
Versorgung und Betreuung sterbender und schwerstkranker Menschen
gestellt werden.Angesichts der vorzeitig beendeten
Legislaturperiode konnte die Enquete-Kommission eine Reihe von
Themen nicht mehr behandeln. Dazu zähle unter anderem, dass
angesichts der steigenden Zahl der Nichtversicherten in Deutschland
den Ursachen des fehlenden Versicherungsschutzes und den
Möglichkeiten der Abhilfe genauer nachgegangen werden muss.
Grundlegend müsste ferner überlegt werden, mit welchen,
auch finanziellen Anreizsystemen der solidarische Charakter der
gesetzlichen Krankenversicherung weiter befördert werden kann.
Zu den leitenden sozialethischen Prinzipien, die für die
Gesundheitsversorgung relevant sind, gehöre zunächst das
Prinzip der Menschenwürde, stellt die Kommission weiter fest.
Es schränke die Anwendung von Kosten-Nutzen-Kalkülen als
Kriterium für die Zuweisung von finanziellen Mitteln und
Material deutlich ein, so die Mehrheit der Kommission. Sie stellt
die Frage in den Raum, unter welchen Umständen die Anwendung
solcher Kalküle mit dem Prinzip der Menschenwürde
vereinbar sein kann.Zum Thema "Ethik in der biowissenschaftlichen
und medizinischen Forschung" bezeichnet die Enquete-Kommission eine
Diskussion über die Schaffung eines Humanforschungsgesetzes,
das alle Bereiche der medizinischen Forschung am Menschen regelt,
unter anderem als wünschenswert. Es gibt fünf Sondervoten
zu dem Bericht, darunter eins von der CDU/CSU-Fraktion und eins von
FDP-Fraktion.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf