Berlin: (hib/VOM) Bis zum 30. Juni dieses
Jahres sind aus dem Fonds Wiedergutmachungsleistungen an
jüdische Verfolgte rund 2,08 Milliarden Euro abgeflossen. Dies
geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der
Abwicklung des Fonds (
15/5965) hervor. Der Fonds geht auf ein
Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims
Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen
jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute; ihre Verteilung
wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Unterschieden
wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen,
Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von
Einrichtungen. Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu
2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte seien
dafür insgesamt rund 522,07 Millionen Euro ausgezahlt worden.
204.217 Anträge seien positiv, 44.774 Anträge negativ
beschieden worden. 3.622 Fälle seien noch nicht entschieden.
Von den Empfängern der Auszahlungen seit 1992 lebten den
Angaben zufolge 113.570 in Israel, 65.297 in den USA und 20.718 in
Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf 28
weitere Länder. 110 Empfänger seien in einem
Konzentrationslager gewesen, 1.703 in einem Ghetto, 1.457 in einem
Zwangsarbeitslager, 2.074 hätten in der Illegalität
gelebt und 845 unter Freiheitsbeschränkung gelitten. Die
überwiegende Zahl der Empfänger, 198.028, sei Opfer
sonstiger Verfolgung gewesen. Unter den Empfängern seien
128.504 Frauen und 75.713 Männer. Die Regierung weist darauf
hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference
umgerechnet 250,69 Millionen Euro für die Gewährung von
98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt wurden.
Darüber hinaus sind dem Bericht zufolge seit dem 1. August
1995 66.170 Beihilfen bewilligt worden. Von 124.879 Anträgen
seien 24.082 abgelehnt und 20.748 noch nicht entschieden. Der
Mittelabfluss beläuft sich nach Regierungsangaben hier auf
rund 1,43 Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 36.518 in
Israel, 18.723 in den USA und 3.332 in Kanada; die übrigen
verteilten sich auf 41 weitere Länder. Dabei handele es sich
um 36.479 Frauen und 29.691 Männer. 25.005 seien in einem
Konzentrationslager, 32.429 im Ghetto und 11.692 Opfer sonstiger
Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählung bei
mehreren Verfolgungsarten). Die Summe der gezahlten
Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit rund
109,43 Millionen Euro an. Sie würden bis zum Beginn der
Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5.113
Euro gewährt. 33.053 Anträge seien angenommen, 24.082
Anträge abgelehnt worden. 18.346
Überbrückungsleistungen seien nach Israel, 10.562 in die
USA und 1.517 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger
verteilten sich auf weitere 31 Länder. In 20.212 Fällen
habe es sich um Frauen, in 12.841 Fällen um Männer
gehandelt. 13.917 Opfer seien im Konzentrationslager, 16.584 in
Ghetto und 4.079 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen
(einschließlich Doppelzählungen).Schließlich sieht
das Abkommen auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen
für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor.
Insgesamt seien bis zur Jahresmitte 108 Projekte mit rund 22,9
Millionen Euro gefördert worden. Bereits von 1980 bis 1992
habe die Jewish Claims Conference rund 15,3 Millionen Euro für
die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige
betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 15,8 Millionen Euro
seien für Projekte in Israel ausgegeben worden. Die
übrigen Mittel verteilten sich auf Argentinien, Australien,
Belgien, Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Großbritannien,
Kanada, die Niederlande, Polen, Rumänien, Russland, die
Slowakei, Tschechien, die Ukraine, Ungarn, die USA und
Weißrussland.