Berlin: (hib/BOB) Die Fortsetzung des
Einsatzes von bis zu 200 Bundeswehrsoldaten bis zum 2. Juni 2006,
die die Überwachungsmission der Afrikanischen Union in
Darfur/Sudan unterstützen, ist Ziel eines Antrages der
Bundesregierung (
16/100). Dazu erläutert die Regierung, der
Konflikt habe im Westen des Sudan zu einer der "größten
humanitären Katastrophen und menschenrechtlichen Krisen
weltweit" geführt. Er dauere nach wie vor an, ungeachtet
erster Erfolge der Mission. Nach Schätzungen der Vereinten
Nationen (UN) seien mehr als 200.000 Menschen in Folge des
Konflikts ums Leben gekommen. Zwei Millionen Menschen seien
vertrieben worden, davon circa 200.000 in den Tschad. Der
Generalsekretär der UN, Kofi Annan, habe die Situation in
Darfur im vergangenen Februar als "Hölle auf Erden"
bezeichnet. Ziel der Mission der Afrikanischen Union sei es, durch
eine deutlich erhöhte Präsenz von Bobachtern die
Einhaltung eines Waffenstillstands zwischen den Konfliktparteien zu
überwachen, diese sind die sudanesische Regierung und die mit
ihr verbündeten Janjaweed-Milizen auf der einen Seite sowie
die Rebellengruppierungen Sudan Liberation Movement/Army und
Justice and Equality Movement auf der anderen Seite. Gleichfalls
sei es ihre Aufgabe, zur Stabilisierung der Lage beizutragen sowie
humanitäre Hilfsleistungen zu ermöglichen. Zudem habe die
Mission den Auftrag, die Zivilbevölkerung zu schützen,
die in unmittelbarer Bedrohung angetroffen wird.Die Zusatzausgaben
für weitere sechs Monate betrügen bei vollständiger
Ausschöpfung des Mandats bis zu 7 Millionen Euro; bei
Fortsetzung des bisherigen Einsatzumfangs entstünden in dem
genannten Zeitraum Zusatzausgaben in Höhe von rund 1 Million
Euro. Die Bundesregierung hat das vereinfachte Zustimmungsverfahren
nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz (bei Einsätzen von
geringer Intensität und Tragweite) beschlossen. Die Regierung
übermittelt danach die Vorlage dem Parlamentspräsidenten,
der sie an die Vorsitzenden der Fraktionen sowie an die
Vorsitzenden und Obleute des Auswärtigen Ausschusses und des
Verteidigungsausschusses weiterleitet. Die Zustimmung gilt als
erteilt, wenn nicht innerhalb von sieben Tagen nach Verteilung der
Drucksache eine Fraktion oder fünf Prozent der Mitglieder des
Bundestages eine Befassung des Parlaments mit dem Thema
verlangen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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