Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion fordert, dass die Bundesregierung eine Mindestspeicherungsfrist für Telefon- und Internetdaten auf EU-Ebene möglichst verhindert. Die Abgeordneten betonen in einem Antrag ( 16/128), Tatsachen, die eine Neubewertung der Position des Bundestages erforderten, seine nicht ersichtlich. Die im Rahmen der Beratungen zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes formulierten und in der Entschließung zum Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten bekräftigten Vorbehalte bestünden nach wie vor fort. Eine obligatorische generelle Vorratsdatenspeicherung greife in das unverletzliche Grundrecht auf eine vertrauliche Kommunikation ein. Sie stehe in deutlichem Gegensatz zum vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hervorgehobenen grundsätzlichen Verbot der Vorratsdatenspeicherung. Das Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus verhüten oder bekämpfen zu wollen, werde nach Auffassung der Liberalen vom Bundestag ausdrücklich anerkannt. Dieses Ziel rechtfertige es jedoch nicht, das Kommunikationsverhalten der europäischen Bevölkerung lückenlos elektronisch zu erfassen und für Ermittlungszwecke zu speichern.
Ferner wird die Regierung aufgefordert, einen etwaigen Beschluss in den Gremien der EU, der eine solche Verpflichtung für Unternehmen in Deutschland vorsieht, nicht mitzutragen. Die FDP ist der Auffassung, die Einführung einer Pflicht zu umfassender Datenspeicherung führe zu erheblichen Investitions- und Betriebskosten bei den betroffenen Unternehmen. Sie könne zu einem Verlust wirtschaftlicher Dynamik führen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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