Berlin: (hib/VOM) Die geplante Streichung der Eigenheimzulage ab 2006 ist bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Donnerstagmittag nicht auf nennenswerten Widerstand gestoßen. An die Stelle dieser Förderung des selbst genutzten Wohneigentums sollten nach Meinung etlicher Experten aber andere Arten der Förderung treten. In der Anhörung standen sie Rede und Antwort zu den Entwürfen CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der Eigenheimzulage ( 16/108), zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen ( 16/107) und zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm ( 16/105). Die Gesetze sollen am 15. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden.
Dieter Ondracek von der Deutschen Steuergewerkschaft betonte, nach dem Wegfall dieser Subvention werde es jungen Familien schwer fallen, den Wunsch nach dem Eigenheim zu verwirklichen. Er schlug vor, die Förderung auf Familien mit Kindern zu konzentrieren. Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sah die Streichung der Zulage nicht grundsätzlich negativ, hätte sich aber auch eine stärkere soziale Komponente vorstellen können. Für den DGB kommt es darauf an, das selbst genutzte Wohneigentum künftig in die geförderte Altersvorsorge (Riester-Rente) zu integrieren, wie dies im Gesetzentwurf vorgesehen ist. Hartwig Hamm von der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen regte an, bei einer Ersatzregelung im Zuge der geförderten Altersvorsorge auf die nachgelagerte Besteuerung zu verzichten. Zenon Bilaniuk vom Bund der Steuerzahler sprach von "großen Problemen", die verlorenen Mittel aus der Eigenheimzulage in die geförderte Riester-Rente "umzusetzen". Der Wiesbadener Wirtschaftsprofessor Lorenz Jarass empfahl, die eingesparten Mittel nicht nur zu verwenden, um Haushaltslöcher zu stopfen, sondern um gewünschte Investitionen, etwa in Kinderbetreuungsstätten oder Schulen, anzuregen. Erleichtert zeigte sich Hanns Karrenberg von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, weil die Eigenheimzulage "sehr viel Geld gekostet" habe. Ein Teil der frei werdenden Mittel sollte verwendet werden, um das Wohnen in den Städten zu fördern, und zwar nicht nur in Ostdeutschland. Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZdH) erinnerte daran, dass das Baugewerbe in den letzten Jahren 800.000 Beschäftigte verloren habe. Der ZdH sehe die Eigenheimzulage im Zusammenhang mit einer umfassenden Steuerreform und niedrigen Tarifen. Davon sei heute jedoch keine Rede mehr.
Die Frage des Stichtags, von dem an die Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit volkswirtschaftlich unerwünschten Steuerstundungsmodellen gilt, beschäftigte die Sachverständigen im Anschluss daran. Die Bundesregierung hat den 10. November festgelegt, während einige Sachverständige hier den 24. November, den Tag des Kabinettsbeschlusses, aus Gründen des Vertrauensschutzes für geeigneter hielten. Christoph Schmidt vom Verband Deutscher Medienfonds warnte vor einem "Kahlschlag für Finanzierungsmodelle". Sinnvoll wäre es ein Alternativmodell zu schaffen. Nach Auffassung Schmidts enthält die Gesetzesvorlage noch viele Unwägbarkeiten für Investoren und Anwender. Der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Berlin, Hans-Joachim Beck, hielt die Vorlage für geeignet, um diese Modelle einzudämmen. Geklärt werden müsse beispielsweise, ob auch Bauträgermodelle erfasst werden. Beck regte an, die noch zulässige Verlustquote von den geplanten zehn Prozent auf 15 bis 20 Prozent anzuheben, um renditeorientierte Immobilienfonds nicht zu behindern. Der geschäftsführende Gesellschafter der Hannover Leasing GmbH, Friedrich-Wilhelm Patt, prophezeite, dass die Anleger künftig in andere Modelle gehen würden und es zu einer Umlenkung in nicht oder niedrig besteuerte Investitionen geben werde. Künftig werde mehr im Ausland investiert werden.
In den Fragenrunden zum Gesetzentwurf über das steuerliche Sofortprogramm dominierte die Abschaffung der Steuerfreiheit von Abfindungen und Übergangsbeihilfen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der DGB plädierten übereinstimmend dafür, an dieser Steuerfreiheit festzuhalten. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsregelung, wonach in diesem Jahr vereinbarte Abfindungen im kommenden Jahr noch steuerfrei gezahlt werden können, müsse nachgebessert werden. Es gebe Sozialpläne, in denen die Abfindung erst 2007 fällig werde und dann voll zu versteuern wäre. Bernhard Gertz vom Deutschen Bundeswehrverband meinte, das Vertrauen in das Parlament würde bei den Zeitsoldaten massiv beschädigt, wenn die Steuerfreiheit der bislang steuerfreien Übergangsbeihilfen fällt. Schließlich sei diese Steuerfreiheit ein wesentlicher Anreiz gewesen, um Zeitsoldaten anzuwerben. Von 130.000 betroffenen Soldaten verfügten 115.000 nur über die geringen Einkünfte der Besoldungsstufen A 3 bis A 7, so Gertz.
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