Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keine Gesamtzahlen über Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/139) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/74) hervor. Die Fraktion hatte sich auf Pressemeldungen berufen, wonach rund 50.000 Eingebürgerte die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren oder sie bereits verloren haben, weil sie ihre alte Staatsangehörigkeit wieder erworben haben. Das Herkunftsland Türkei spiele eine besondere Rolle, so die Regierung, weil Eingebürgerte türkischer Herkunft, die zunächst ihre alte Staatsangehörigkeit aufgegeben und sie später wieder angenommen hatten, bis zum Jahr 2000 nicht mit Konsequenzen rechnen mussten. Die von offizieller türkischer Seite genannte Zahl von Rückeinbürgerungen habe die Länderbehörden veranlasst, vor Wahlen zum Landtag und zum Bundestag gezielte Anschreibe- und Informationsaktionen zu starten, um die Wahlberechtigung überprüfen zu können, heißt es in der Antwort. Danach seien bundesweit etwa 21.500 Betroffene türkischer Herkunft ermittelt worden, die ab 2000 ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der türkischen Rückeinbürgerung verloren haben und für ihren weiteren Aufenthalt nun einen Aufenthaltstitel benötigen. Die Bundesregierung habe mit dem Zuwanderungsgesetz einen speziellen Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche geschaffen, der auch eine neue Einbürgerung ermöglicht. Voraussetzung sei allerdings, dass die sonstigen Voraussetzungen wie ausreichende Sprachkenntnisse, keine erheblichen Straftaten und die erneute Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit vorliegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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