Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales hat am Mittwochnachmittag einstimmig einen
Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu deren Entwurf eines
zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (
16/162) angenommen. Darin ist vorgesehen, dass
sich der Bund in den Jahren 2005 und 2006 mit 29,1 Prozent an den
Kosten der kommunalen Träger für die Unterkunft und
Heizung der Empfänger von Arbeitslosengeld II beteiligt. Das
Gesetz soll unter der ebenfalls geänderten Bezeichnung "Erstes
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" am
morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden. Der von der Koalition vorgelegte
Gesetzentwurf hatte noch vorgesehen, die Bundesbeteiligung für
das laufende und das kommende Jahr zu streichen, weil die Kommunen
auch ohne diese Bundesbeteiligung auf die ihnen im Hartz-IV-Gesetz
zugesicherte jährliche Entlastung von 2,5 Milliarden Euro
kommen würden. Träger des Arbeitslosengeldes II sind nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum einen die Agenturen für
Arbeit, zum anderen die kreisfreien Städte und Kreise, die
sich für eine solche Trägerschaft entschieden haben.Der
zunächst geplante Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung war
damit begründet worden, dass die Überprüfung der
Unterkunfts- und Heizungskosen zum 1. Oktober dieses Jahres
für die kommunalen Träger deutlich geringere Kosten
ergeben habe, als dies vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und
Bundesrat im Jahr 2004 angenommen worden war. Der
Änderungsantrag der Koalition kommt zu dem Ergebnis, dass sich
die bislang vorgesehene Form regelmäßiger
Überprüfungen und Anpassungen der Kostenanteile als nicht
zweckmäßig herausgestellt habe. Es soll daher ohne
weitere Überprüfungen für dieses und das
nächste Jahr beim Bundesanteil von 29,1 Prozent bleiben. Im
nächsten Jahr ist allerdings eine gesetzliche Neuregelung der
Bundesbeteiligung beabsichtigt, die für die Jahre ab 2007
dauerhaft gelten soll. Für dieses und das kommende Jahr
führt die nun vorgesehene Bundesbeteiligung zu einer Belastung
des Bundes von rund 3,5 Milliarden Euro jährlich. Im Ausschuss
hatten die Oppositionsfraktionen zunächst das Verfahren
kritisiert, wonach der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch in erster
Lesung an die Ausschüsse überwiesen worden sei und
bereits am Donnerstagnachmittag verabschiedet werden soll. Auch die
Koalitionsfraktionen hielten das Verfahren für unbefriedigend
und nannten es eine "absolute Ausnahme". Im Rahmen einer
Güterabwägung sei man aber zu dem Ergebnis gekommen, dass
die Rechtssicherheit für die Kommunen noch in diesem Jahr
höher einzustufen sei. Die Bundesregierung hat in ihrer
Gegenäußerung (
16/220) zur Stellungnahme des Bundesrates zu
dem Entwurf die Beibehaltung der Bundesbeteiligung in Höhe von
29,1 Prozent für 2005 und 2006 ebenfalls
befürwortet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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