Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll
offene Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle klären
und damit Verantwortung für nachfolgende Generationen
übernehmen. Dies fordert die FDP in einem Antrag (
16/267). Die Liberalen erklären,
unabhängig von unterschiedlichen Positionen zur Nutzung der
Kernspaltung als Technik zur Energiegewinnung müsse politische
Einigkeit über die Entsorgung radioaktiver Abfälle
herrschen. Solche Abfälle seien bereits in beträchtlichem
Umfang angefallen und würden weiterhin anfallen, so die
Liberalen. Unabhängig vom "so genannten Ausstieg aus der
friedlichen Nutzung der Kernspaltungsenergie in Deutschland"
müssten die Fragen zu einer sicheren Endlagerung so rasch wie
möglich beantwortet werden. Die Entsorgungsfrage sei von der
letzten Regierung verschleppt und einer Entscheidung zur
Standortauswahl und Umsetzung eines tragfähigen
Endlagerkonzepts sei stets ausgewichen worden.In ihrer Initiative
fordert die FDP dazu auf, die Vereinbarung mit den
Energieversorgungsunter-nehmen vom Juni 2001 und seinerzeit
übernommene Verpflichtungen vor allem im Hinblick auf die
Erkundung des Salzstockes Gorleben (Niedersachsen) zu
erfüllen. In Übereinstimmung mit dem Vorgehen anderer
EU-Staaten müsse von der Ein-Endlagerstrategie abgegangen und
zur Zwei-Endlagerstrategie zurückgekehrt werden, da die
sicherheitstechnischen Anforderungen an die Endlagerung von
hochradioaktiven, Wärme entwickelnden Abfällen und
schwach oder mittel radioaktiven Abfällen unterschiedlich
seien. Aufzuheben sei auch das Moratorium, also der gesetzlich
angeordnete Aufschub der Vorgängerregierung zur Erkundung des
Salzstockes Gorleben. Vielmehr seien die Erkundungsarbeiten
zügig fortzusetzen mit dem Ziel, eine abschließende
Aussage über die Eignung des Standortes als mögliches
Endlager für hochradioaktive Abfälle treffen zu
können. Auszubauen sei nach Abweisung der Klagen gegen den
Planungsfeststellungsbeschluss auch der ebenfalls in Niedersachsen
liegende "Schacht Konrad" als Endlager für schwach und mittel
radioaktive Abfälle. Dies gelte besonders, da der Hauptteil
aller für "Konrad" vorgesehenen Abfälle der
öffentlichen Hand zuzurechnen sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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