Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
strebt nach eigenem Bekunden eine Art "Reinheitsgebot" für
Wein an. Sie begründet ihr Vorhaben in ihrer Antwort (
16/532) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/403) damit, traditionell in Deutschland
zugelassene önologische Verfahren von den in den USA
abweichend angewandten Verfahren zur Herstellung von Wein
abzugrenzen. Anlass für ein solches "Reinheitsgebot" für
Wein biete das zwischen der EU und den USA abgeschlossene Abkommen
über den Handel mit Wein. Nach dem Abkommen dürfen die
Vertragsparteien die bei der Weinerzeugung angegebenen Verfahren
oder Behandlungen und Techniken auf dem Etikett nicht angegeben. So
dürfe weder Deutschland noch die EU die Deklaration von in den
USA gebräuchlichen und in Europa verbotenen weinbautechnischen
Verfahren vorschreiben.Zu den hierzulande verbotenen Verfahren
zählen etwa die Verwendung von Eichenholzstückchen oder
der Zusatz von Wasser. Deutschland muss mit den USA innerhalb von
90 Tagen Verhandlungen aufnehmen, um den Handel mit Wein weiter zu
erleichtern, so sieht es das Abkommen vor. Der Zeitrahmen zur
Aufnahme von Verhandlungen ergibt sich aus der Zustimmung des
Agrarministerrates am 20. Dezember 2005 zu dem mit den USA
ausgehandelten Weinhandelsabkommen. Seit 1999 hat sich die Einfuhr
von amerikanischem Wein nach Deutschland mehr als verdreifacht, so
die Regierung. Wurden 1999 noch rund 15 Millionen Liter US-Wein
importiert, so waren es 2004 bereits rund 48 Millionen Liter.
Eigenen Angaben zufolge hat die Bundesregierung seit der Vorlage
des ersten Abkommensentwurfs ihre Kritik vorgetragen und
erklärt, sie könne dem Abkommen nicht zustimmen; so etwa
bereits in der Sitzung des Agrarministerrats am 20. Dezember 2004.
Nun sieht sie keine Möglichkeit mehr, das Inkrafttreten des
Vertragswerkes zu verhindern oder einzelne Bestimmungen daraus neu
zu verhandeln.Weiter erklärt die Regierung, sich am 15.
Februar mit den Bundesländern, in denen Weinbau betrieben
wird, sowie mit der Weinwirtschaft über die inhaltliche
Ausgestaltung eines Reinheitsgebots abstimmen zu wollen. Die
Definition müsse zum einen vom agrarischen Charakter des Weins
her bestimmt werden, zum anderen den Vorstellungen und Erwartungen
der Verbraucher entsprechen. Wie ein solches Gebot rechtlich
verankert werden kann, dazu will sich die Regierung erst nach
Abstimmung mit den Verbänden und den Bundesländern
äußern. Sie pflichtet in ihrer Antwort der FDP-Fraktion
darin bei, dass der Begriff des "Reinheitsgebots", so wie er bei
Bier verstanden wird, inhaltlich nicht auf den Weinsektor
übertragen werden kann.