Berlin: (hib/SUK) Der Bundestag wird
künftig mit zwei Vertretern im Verwaltungsrat der Deutschen
Nationalbibliothek vertreten sein. Mit einer entsprechenden
Änderung, die von allen Fraktionen befürwortet wurde, hat
der Ausschuss für Kultur und Medien am Mittwochnachmittag mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über
die Deutsche Nationalbibliothek (
16/322) zugestimmt. Ursprünglich war im
Entwurf vorgesehen, dass die Bundesregierung fünf Personen,
davon bis zu drei aus dem Bereich des Bundesbeauftragten für
Kultur und Medien, entsendet. Sie wird nach der Änderung nur
noch mit drei Mitgliedern im Verwaltungsrat vertreten sein,
während der Bundestag, der ursprünglich nicht vertreten
sein sollte, zwei Mitglieder stellen wird. Zuvor war im Ausschuss
fraktionsübergreifend bemängelt worden, dass der
Gesetzentwurf zwar das nationale Element im Namen führe, das
nationale Parlament in den Gremien der Bibliothek aber nicht
vertreten sei.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass "Die Deutsche
Bibliothek" künftig den Namen Deutsche Nationalbibliothek
führen und in Zukunft auch so genannte unkörperliche
Medienwerke, das sind alle Darstellungen in öffentlichen
Netzen, sammeln und für die Allgemeinheit nutzbar machen soll.
Die FDP erklärte, sie könne dem Gesetzentwurf auch
deshalb nicht zustimmen, weil niemand der Beteiligten "vollen
Herzens" hinter der Namensänderung stehe. Zudem
bemängelten die Liberalen, dass die Regierung schon im
Gesetzentwurf festgelegt habe, wie die Mehrausgaben, die die
Erweiterung des Sammelauftrags der Bibliothek verursachen wird, zu
finanzieren sind. Darüber zu befinden, wie diese Kosten
getragen werden sollten, sei "Sache des Parlaments". Auch die
Linksfraktion verweigerte ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf mit dem
Argument, sie wisse nicht, wo die voraussichtlichen Kosten von 2,9
Millionen Euro eingespart werden sollen. Es sei aber wichtig
für die Fraktion zu wissen, "welches Kulturprojekt des Bundes"
mit dem Votum "in Frage gestellt oder eingestellt" werde. Ein
Vertreter der Bundesregierung erklärte hierzu, das Geld werde
frei, weil es "auslaufende Projekte" gebe. Die Einsparungen gingen
nicht zu Lasten anderer Einrichtungen.