Berlin: (hib/VOM) Die geplante
Verschärfung der so genannten Ein-Prozent-Regelung bei der
privaten Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen stößt bei
den Betroffenen auf Kritik. Dies geht aus den schriftlichen
Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses hervor, die am Mittwoch um 14.30 Uhr im
SPD-Fraktionssaal des Reichstagsgebäudes beginnt. Gegenstand
der Anhörung sind die Gesetzentwürfe der Bundesregierung
zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (
16/634) sowie des Bundesrates zur Verringerung
steuerlicher Missbräuche und Umgehungen (
16/520). Im Regierungsentwurf ist vorgesehen,
die Ein-Prozent-Regelung auf solche Fahrzeuge zu beschränken,
die nachweislich zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt werden.
Nach der Regelung kann die private Nutzung eines Fahrzeugs pro
Monat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises zum
Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für
Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer bewertet
werden.In der gemeinsamen Stellungnahme der acht führenden
Wirtschaftsverbände heißt es, die Ein-Prozent-Regelung
habe sich bewährt. Ihre Einschränkung stünde im
Widerspruch zum Ziel der Regierung, das Besteuerungsverfahren durch
Pauschalierungen zu vereinfachen. Bei einem Überschreiten der
50-Prozent-Schwelle müsste der Steuerzahler die entsprechende
betriebliche Nutzung nachweisen. Dazu käme nur die
Führung eines Fahrtenbuches in Betracht. Der Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes weist darauf hin, dass wegen des
notwendigen Transports der Arbeiter zu verschiedenen Baustellen
korrekte Fahrtenbücher geführt werden müssten. Die
Regierung wird aufgefordert, die Bürokratiebelastung der
Betriebe nicht noch zu verschärfen. Auch die Deutsche
Steuer-Gewerkschaft sieht in der geplanten Neuregelung eine
Verkomplizierung. Wenn Fahrtenbücher geführt werden
müssten, bedeute dies mehr Arbeit für die
Steuerverwaltung. Der Verband der Deutschen Automobilindustrie
befürchtet Einsparreaktionen bei den Betrieben, indem auf
Ausstattungsteile verzichtet oder von deutschen zu
ausländischen Anbietern gewechselt wird.Kritik wird auch am
Vorhaben der Regierung geübt, die Empfänger von
Gebäudereinigungsleistungen zu Schuldnern der dabei
anfallenden Umsatzsteuer zu machen. Die Regierung verspricht sich
davon, dass Umsätze der Reinigungsunternehmen vollständig
steuerlich erfasst werden. Voraussetzung soll allerdings sein, dass
der Leistungsempfänger selbst Unternehmer ist. Die
Wirtschaftsverbände befürchten Abgrenzungsprobleme und
finanzielle Risiken für die Gebäudereiniger. Der
Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks betrachtet
das Vorhaben als bürokratisch und Image schädigend. Es
gebe keine Erkenntnisse, dass Reinigungsunternehmen
unzuverlässiger seien als andere Branchen. Die Folge
wäre, dass der Branche zahlreiche Aufträge und damit auch
Arbeitsplätze verloren gehen. Der Verband vermutet, dass damit
nicht die Meisterbetriebe, sondern die Gruppe von Kleinstbetrieben
der so genannten "Reinigung nach Hausfrauenart" getroffen werden
solle, die dem Fiskus aufgefallen seien. Die Bundesvereinigung der
kommunalen Spitzenverbände befürchtet einen
unangemessenen Kosten- und Personalaufwand für die
Kommunen.Die aufgrund von Vorgaben des Europäischen
Gerichtshofs geplante Besteuerung von Glücksspielumsätzen
öffentlicher Spielbanken ist nach Ansicht der Deutschen
Steuer-Gewerkschaft mit neuen Verwaltungsstrukturen und personellem
Mehrbedarf in den Finanzämtern verbunden. Derzeit würden
Glücksspiele in den Ländern von einem dafür
zuständigen Finanzamt zentral besteuert. Dagegen
befürworten die Wirtschaftsverbände die Gleichbehandlung
der öffentlichen und privaten Betreiber. Die Deutsche
Spielbanken Interessen- und Arbeitsgemeinschaft spricht sich wie
der Bundesrat für eine Spieleinsatzsteuer aus, mit der auch im
Nachhinein illegal erzielte Gewinne steuerlich abgeschöpft und
von ausländischen Online-Spieleanbietern erzielte Einnahmen
besteuert werden könnten. Die kommunalen Spitzenverbände
befürchten, dass die Einführung einer Spieleinsatzsteuer
die Zulässigkeit der von Gemeinden erhobenen
Vergnügungssteuer auf Spielgeräte in Frage stellen
könnte.