Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (
16/872) nach dem richtigen
Rechnungszinsfuß bei Pensionsrückstellungen. Darin
heißt es, die Ansprüche von Mitarbeitern aus zugesagten
Betriebsrenten müssten in den Unternehmensbilanzen als
Pensionsrückstellungen ausgewiesen werden. Nach dem
Einkommensteuergesetz sei für Pensionsrückstellungen ein
Rechnungszinsfuß von sechs Prozent zugrunde zu legen. Je
höher der Zinsfuß ist, desto niedriger seien die in der
Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen, schreibt die FDP. Das
Institut der Wirtschaftsprüfer habe darauf aufmerksam gemacht,
dass der vorgeschriebene Zinssatz von sechs Prozent seit Jahren
"unrealistisch hoch" sei. Ein halber Prozentpunkt Zinsdifferenz
wirke sich auf die Rückstellungshöhe mit zehn Prozent
aus. Bei einer mehrjährigen durchschnittlichen
Kapitalmarktrendite von vier Prozent würde sich eine
Unterdotierung der Pensionsrückstellungen von 40 Prozent
ergeben. Da sich das Gesamtvolumen der in den Bilanzen der
deutschen Unternehmen ausgewiesenen Rückstellungen auf 215
Milliarden Euro belaufe, gäbe es nach diesen Annahmen einen
zusätzlichen Rückstellungsbedarf von 86 Milliarden
Euro.Die Bundesregierung soll nun sagen, ob sie den Zinssatz von
sechs Prozent im Vergleich zur durchschnittlichen
Kapitalmarktrendite der letzten Jahre für deutlich zu hoch
hält und die Pensionsrückstellungen um etwa 86 Milliarden
Euro zu niedrig ausgewiesen sind. Sie soll ferner darlegen, ob die
Gefahr besteht, dass die betrieblichen Pensionszusagen im
Versorgungsfall nicht ausreichend erfüllt werden können.
Schließlich interessiert die Fraktion, weshalb bei der
Bildung der Rückstellungen selbst bei dynamisierten
Versorgungsleistungen künftige Lohn- und Gehaltsteigungen
nicht berücksichtigt werden dürfen.