Berlin: (hib/VOM) Nach dem Datenschutz bei
Alterseinkünften erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer
Kleinen Anfrage (
16/874). Die Fraktion bezieht sich auf Berichte
der nordrhein-westfälischen Beauftragten für Datenschutz
und Informationsfreiheit, die grobe Mängel der
behördlichen Praxis im Umgang mit den Kontodaten der
Bürger offenbart habe. Die Bundesregierung habe zur Erfassung
der Alterseinkünfte die Zentrale Zulagenstelle für
Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg an der Havel eingerichtet.
Alle Stellen, die Gelder an Ruheständler überweisen,
müssten dies der ZfA melden. Diese sammele die Informationen
und leite sie an die Finanzämter weiter.Die Bundesregierung
wird gefragt, wie viele Rentner Steuern auf ihre
Alterseinkünfte zahlen müssen, mit welchen
zusätzlichen Einnahmen aufgrund dieser Zahlungen die Regierung
in den Jahren 2006 bis 2010 rechnet und wie viele Rentner keine
Steuern zahlen müssen, weil ihre Einkünfte unterhalb des
Grundfreibetrags liegen. Die Abgeordneten wollen wissen, wer genau
Daten an die ZfA weiterleiten muss, wie lange diese Daten
gespeichert werden und wie die ZfA den Umgang mit den Daten
protokolliert. Schließlich interessiert sich die FDP auch
für die Kosten, welche durch die ZfA verursacht werden.