Banken können Auftraggeber von Geldtransfers oft nicht
ermitteln
Finanzausschuss/Finanzausschuss - 15.03.2006
Berlin: (hib/VOM) Deutsche Banken sind
häufig nicht in der Lage, den Namen und die Adresse der
Auftraggeber von Überweisungen aus Nicht-EU-Staaten
herauszufinden, wenn diese nicht mit der Überweisung
mitgeliefert werden. Darauf haben Vertreter des Zentralen
Kreditausschusses des deutschen Bankgewerbes (ZKA) am
Mittwochmittag in einer nichtöffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses hingewiesen. Gegenstand des Fachgesprächs
war ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung
über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei
Geldtransfers (Rats-Dok. Nr. 11549/05). Der Vorschlag zielt darauf
ab, dass Geldtransfers lückenlos bis zum Auftraggeber
zurückverfolgt werden können, indem die Banken
verpflichtet werden sollen, den Namen, die Adresse und die
Kontonummer des Auftraggebers mitzuliefern. Mit dieser Verordnung
soll eine Sonderempfehlung der internationalen "Financial Action
Task Force on Money Laundering" (FATF) zur Verhinderung der
Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche für den
EU-Binnenmarkt einheitlich umgesetzt werden. Die
FATF-Sonderempfehlung war nach den Anschlägen vom 11.
September 2001 geschaffen worden. Sie enthielt nach Angaben der
Bankenvertreter zunächst keinen Schwellenwert. Im vergangenen
Juli sei jedoch auf Vorschlag der USA ein Schwellenwert von 1.000
Euro aufgenommen worden, den die EU-Kommission in ihren
Verordnungsvorschlag nicht übernommen habe. Während es
also international diesen Schwellenwert für Zahlungen unter
1.000 Euro gebe, sei er innerhalb der EU nicht vorgesehen.Nach
Angaben von Alexander Schneider von der Bayrischen Landesbank gibt
es im inländischen Zahlungsverkehr sowie in der EU die
Verpflichtung, den Namen und die Kontonummer des Auftraggebers zu
nennen. Ingo Beyritz vom ZKA betonte, durch die Forderung an die
Banken, auch bei Überweisungen aus dem Nicht-EU-Ausland die
Auftraggeber-Daten zu ermitteln, würden diese zu etwas
Unmöglichem gezwungen, das sie nicht leisten könnten,
weil die ausländischen Banken bei Zahlungen unterhalb des
Schwellenwertes mangels Identifizierungspflicht über diese
Daten selbst nicht verfügten. Martin Schmitt vom
Bundeskriminalamt begrüßte, dass die EU auf einen
Schwellenwert verzichten will. Terroristische Organisationen
arbeiteten nicht profitorientiert. Die Anschläge in Madrid und
London im vergangenen Jahr seien mit geringem Geldeinsatz
bewerkstelligt worden. Bei Überweisungen in umgekehrter
Richtung, von Deutschland ins Ausland, würden die deutschen
Banken die Daten des Auftraggebers "richtig und vollständig"
mitliefern, betonte Dietrich Keymer von der Bayrischen Landesbank.
Da die Überwachung des Zahlungsverkehrs maschinell
abläuft, könne nur geprüft werden, ob die
Beschriftung der entsprechenden Felder auf den
Überweisungsträgern plausibel ist, also etwa, ob es sich
bei der Kontonummer um die Angabe von Ziffern handelt. Ingo Beyritz
sah nur die Möglichkeit, den gerade in die
FATF-Sonderempfehlung aufgenommenen Schwellenwert dort wieder
herauszunehmen oder aber in der EU-Verordnung ebenfalls einen
Schwellenwert zu berücksichtigen. Zu einer "Insel Europa"
sollte es nicht kommen, wenn man sich weltweit nicht
verständigen könne. Der Ausschuss will sich weiterhin mit
dem Thema befassen.
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