Berlin: (hib/BOB) Den Bundesländern
soll ermöglicht werden, ihre Gerichte der Verwaltungs-,
Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einheitlichen Fachgerichten
zusammenzuführen. Dabei ist eine Änderung des
Grundgesetzes notwendig. Der Bundesrat hat dazu zwei
Gesetzentwürfe (
16/1034,
16/1040) vorgelegt.Die Länderkammer
erläutert, die Justizhaushalte seien geprägt durch einen
im Vergleich zu sonstigen Bereichen der Verwaltung sehr hohen
Personalkostenanteil von durchgängig etwa 70 Prozent der
Gesamtkosten. In Zeiten immer knapper werdender Haushaltsmittel
liege deshalb der vordringliche Ansatzpunkt für einen
effizienteren Mitteleinsatz in den Justizressorts bei der Steuerung
des Personaleinsatzes. Eine Bereitschaft zu freiwilligem Wechsel in
einen anderen Gerichtszweig besehe aber selten und könne
über eine Änderung des Richterdienstrechts nicht erreicht
werden. Daher empfehle es sich, so der Bundesrat, den Ländern
zu ermöglichen, die notwendige Feinsteuerung des richterlichen
Personaleinsatzes durch die Zusammenlegung von
öffentlich-rechtlichen Fachgerichten zu erreichen. Ein
positiver Aspekt sei es, dass innerhalb einer durch die
Zusammenlegung vergrößerten Gerichtsbarkeit Schwankungen
in der Geschäftsbelastung leichter und schneller ausgeglichen
werden könnten. Die Verteilung des richterlichen Personals auf
die einzelnen Geschäftsbereiche und damit auch die Reaktion
auf signifikante Änderungen bei den Verfahrenseingängen
könne kurzfristig und ohne großen Aufwand durch die
jeweiligen Gerichtspräsidien erfolgen, so die
Länderkammer. Im November 2004 hatte der Bundesrat schon
einmal einen gleich lautenden Versuch gestartet (
15/4108,
15/4109).Die Bundesregierung geht nach eigenen
Angaben davon aus, dass bei den weiteren parlamentarischen
Beratungen des Gesetzentwurfs sowohl dessen Argumentation als auch
die Gründe, die für die Beibehaltung eigenständiger
Fachgerichtsbarkeiten sprechen, "in angemessener Weise"
berücksichtigt werden, heißt es in einer Stellungnahme.
An dieser Diskussion werde sich auch die Regierung
beteiligen.