Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die
Grünen fordern, das steuerliche Ehegattensplitting in eine
Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag von
10.000 Euro für Unterhaltspflichten unter Ehe- und
Lebenspartnern umzuwandeln. Wie es in einem Antrag der Fraktion (
16/1152) heißt, soll die Neuregelung
sowohl für Ehepaare als auch für gleichgeschlechtliche
Paare gelten. So soll bei unterschiedlichen Einkommen beider
Ehegatten oder Lebenspartner ein Teil des Einkommens des einen auf
den anderen steuerfrei übertragbar sein. Alle
einkommensteuerpflichtigen Personen sollen dabei in Höhe ihres
individuell erzielten Einkommens besteuert werden. Durch diesen
übertragbaren Höchstbetrag würden die
Unterhaltspflichten zwischen Ehe- und Lebenspartnern steuerlich
berücksichtigt und das verfassungsrechtliche Gebot der
"sozialrechtlichen Einstandspflicht" in der Ehe eingehalten.Die
Individualbesteuerung hätte den Effekt, heißt es weiter,
dass für einkommensstarke Haushalte die bisherige Ersparnis
aus dem Ehegattensplitting sinkt. Die steuerlichen Mehreinnahmen
von 4 bis 5 Milliarden Euro wollen die Bündnisgrünen zum
Ausbau und zur Finanzierung der Kinderbetreuung verwenden. Die
Abgeordneten halten es für sozial gerecht, den Effekt des
Ehegattensplittings für einkommensstarke Haushalte, in denen
mehr oder weniger nur eine Person erwerbstätig ist, zugunsten
einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern zu
begrenzen. Der maximale Vorteil des Ehegattensplittings tritt nach
Angaben der Fraktion bei Alleinverdienern ein und könne
derzeit bis zu 8.349 Euro jährlich einschließlich
Solidaritätszuschlag betragen. Dieser maximal mögliche
Splittingvorteil würde durch das vorgeschlagene Modell der
Individualbesteuerung eingeschränkt. Er würde sich bei
einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro jährlich
für einen Alleinverdiener um 784 Euro und bei einem sehr hohen
Einkommen von 120.000 Euro jährlich um 4.316 Euro verringern.
Für kleine Einkommen entstünde dagegen kein finanzieller
Nachteil, betonen die Grünen. Bei der Individualbesteuerung
würde das Existenzminimum von 7.664 Euro jährlich
berücksichtigt und den Aufbau einer eigenständigen
Altersvorsorge für den geringer verdienenden Ehegatten oder
Lebenspartner ermöglicht, heißt es in dem Antrag.