Berlin: (hib/SUK) Seit dem 1. April 2006
können Studierende an deutschen Hochschulen Studienkredite
beantragen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
vergeben werden. Vermittelt werden die Kredite über so
genannte Vertriebspartner. Die Linksfraktion befürchtet, "dass
sich die Art und Weise der Vergabe dieser Kredite besonders
nachteilig für Studierende und Studieninteressierte aus
schwachen sozialen Schichten auswirken wird". In einer Kleinen
Anfrage (
16/1265) will die Fraktion daher wissen, wie
die Bundesregierung es bewertet, dass es nach den
Akkreditierungsbedingungen nicht zu den Aufgaben der
Vertriebspartner der KfW gehört, eine Rechtsberatung
vorzunehmen. Damit könnten Studierende im Fall einer
Fehlberatung den Vertriebspartner nicht haftbar machen.Die Fraktion
fragt danach, welche Maßnahmen die Bundesregierung vorsieht,
um Studierende finanziell und rechtlich im Fall von Fehlberatungen
abzusichern und was sie plant, um Fehlberatungen zu vermeiden.
Zudem will Die Linke wissen, wie die Regierung die Diskrepanz
zwischen dem BAföG-Höchstsatz und der maximalen Höhe
des Studienkredits bewertet und was sie plant, um die Verschuldung
durch die KfW-Kredite und deren Folgen evaluieren zu lassen.