Berlin: (hib/JBU) Die Bundesregierung
macht sich weiterhin für ein Förderungsverbot
umstrittener Forschungsbereiche der Biotechnologie wie der
embryonalen Stammzellenforschung stark. Dies erklärt sie in
ihrer Antwort (
16/1806) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen (
16/1607). In den bisherigen Verhandlungen
über das 7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen
Union (7. FRP) habe sie sich dafür ausgesprochen, in
schwierigen Fragen der Bioethik nationale Anforderungen aus
Verfassung und Gesetzen vorrangig zu berücksichtigen. Sie habe
sich auch dafür eingesetzt, dass im 7. FRP nur bereits
existierende humane embryonale Stammzellen (hES-Zellen)
gemäß dem Stammzellgesetz mit Stichtag 1. Januar 2002
verwendet werden dürfen. Außerdem habe sie gefordert,
dass die Gewinnung solcher Stammzellen aus menschlichen Embryonen
nicht mit EU-Mittel gefördert werde.Die Bundesregierung teilt
mit, das Fördervolumen der bislang geförderten neun
EU-Projekte, bei denen auch die Verwendung humaner embryonaler
Stammzelllinien vorgesehen sei, betrage insgesamt rund 72,43
Millionen Euro. Für die Forschung mit hES-Zellen werde
allerdings nur ein Teil der Gesamtmittel eingesetzt. Eine
systematische Untersuchung über Forschungsbereiche, die mit
den dem deutschen Stammzellgesetz entsprechenden hES-Zellen nicht
bearbeitet werden können, lägen ihr nicht vor. Die
Regierung weist weiter darauf hin, dass Grundlagenforschung mit
dieser Zellenart grundsätzlich möglich sei.
Einschränkungen bestünden jedoch insbesondere im Bereich
der systematischen vergleichenden Grundlagenforschung. Die
Forschung mit neuen humanen ES-Zelllinien, die aus Embryonen von
Trägern etabliert wurden und die als Modellsystem
humangenetischer Krankheiten dienen könnten, sei in
Deutschland indessen nicht erlaubt. Bei den Verhandlungen zum 7.
FRP trete die Bundesregierung dafür ein, dass ethisch sensible
Projekte generell einer ethischen Prüfung unterzogen werden,
wie dies im Vorschlag der EU-Kommission zum spezifischen Programm
"Zusammenarbeit" vorgesehen sei. Dies betreffe auch die Verwendung
humaner Embryonen und humaner embryonaler Stammzellen.