Regierungskoalition schließt Änderungen an
Föderalismusreform nicht aus
Rechtsausschuss - 22.06.2006
Berlin: (hib/BOB) Die Regierungskoalition
aus CDU/CSU und SPD will offenbar Änderungen bei der
Föderalismusreform nicht grundsätzlich
ausschließen. Die mehrtägigen Anhörungen
hätten gezeigt, wo es noch Korrekturbedarf gebe. Momentan
fänden noch Gespräche statt, auch mit den eigenen
Fraktionen und mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Die Hearings hätten im Übrigen auch gezeigt, dass die
Notwendigkeit einer Reform von allen Seiten erkannt wird,
hieß es am Mittwochnachmittag in einer Sitzung des
Rechtsausschusses. Die Oppositionsfraktionen FDP, Linkspartei und
Bündnis 90/Die Grünen teilten die Auffassung, dass eine
Reform notwendig sei. Sie hatten aber - teils gravierende - Kritik
an einzelnen Punkten der beabsichtigten
Grundgesetzänderungen.So bezeichneten es die Liberalen als
falsche Entscheidung, die Reform der Finanzverfassung
auszuklammern. Man habe quasi den zweiten Schritt vor dem ersten
getan. Die SPD erwiderte dazu, man habe immer eingeräumt, dass
man im Kern noch nicht auf die Finanzbeziehungen eingegangen sei.
Man verspreche, dies in allernächster Zeit zu tun. Die
vorgelegte Föderalismusreform ist mit dem Ziel der
Entflechtung von Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den
Ländern nach Auffassung der FDP-Fraktion dadurch
gefährdet, dass der Bundesrat teilweise wieder
Zuständigkeiten erhält. Es sei aber notwendig, die
Kompetenzen der Länderkammer - soweit es Bundesrecht betreffe
- zurück zu schneiden. Ein weiterer Kritikpunkt der
FDP-Fraktion war die so genannte "Ping-Pong-Gesetzgebung" (also das
Recht der Länder in bestimmten Fällen vom Bundesrecht
abzuweichen). Dies sei "fragwürdig". Auch das
Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern sei zu
hinterfragen, ebenso wie die geplante Kompetenz der Länder
für den Strafvollzug.Die Fraktion Die Linke bezeichnete unter
anderem die geplante Regelung zur öffentlichen Besoldung als
fragwürdig. Die Folge sei, dass "nach Kassenlage" bestimmte
Berufe in vergleichsweise reichere Bundesländer abwanderten.
Ein Fehler sei es weiterhin, die Zuständigkeit für den
Strafvollzug an die Länder abzugeben. Dies habe die
Anhörung eindeutig gezeigt. Die Linkspartei plädierte
ebenso bei den Bereichen Heimrecht, Umweltrecht und Bildung
für nationale Standards, die dann auf Länderseite
umzusetzen seien.Die Grünen bezeichneten es als falsch,
Abweichungsmöglichkeiten für die Länder im
Umweltbereich vorzusehen. Ein einheitliches Umweltrecht werde damit
gefährdet. Die Fraktion schloss sich der Linkspartei an in
ihrer Kritik an der geplanten Zuständigkeitsverteilung im
Hochschulrecht. Wenigstens in den Grundzügen sollte der Bund
ein Mitspracherecht haben. Als kritikwürdig bezeichnete die
Fraktion auch die geplanten Änderungen beim Versammlungsrecht
und bei der beabsichtigten "Allzuständigkeit des
Bundeskriminalamtes".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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