Berlin: (hib/VOM) Bündnis 90/Die
Grünen fordern die Bundesregierung auf, das
Steuerberatungsgesetz zu novellieren und das Berufsrecht der
Steuerberater zu modernisieren und zu liberalisieren. Wie es in
einem Antrag (
16/1886) heißt, sollten
selbstständige Buchhalter, Buchführungshelfer,
Bilanzbuchhalter sowie Steuerfachwirte die Befugnis erhalten, die
Buchhaltung einzurichten, vorbereitende Abschlussarbeiten in der
Finanzbuchhaltung zu erledigen, die Lohnbuchhaltung
abzuschließen und die Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erstellen.
Zugleich solle ein Absicherungs- und Kontrollsystem für diese
Berufsgruppen eingerichtet werden, das einen ausreichenden
Verbraucherschutz gewährleistet. Vor allem sollte der
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich
werden.Die Fraktion schlägt zudem vor, eine Berufsaufsicht
auch für jene Berufe zu schaffen, die Tätigkeiten
ausüben können, die bislang allein den Steuerberatern
vorbehalten waren. Die Einkommensgrenze, bis zu der
Lohnsteuerhilfevereine auch bei anderen Einkunftsarten als
Lohneinkünften beraten dürfen, sollte nach Meinung der
Abgeordneten auf einheitlich 25.000 Euro pro Person erhöht
werden. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die
nebenberuflich erzielt werden, wie etwa Vortragshonorare, sollten
in diese Grenze einbezogen werden. Entsprechend sollten sich die
heutigen Lohnsteuerhilfevereine künftig "Steuerhilfevereine
für Arbeitnehmer und Rentner" nennen dürfen. Die
Abgeordneten empfehlen darüber hinaus, Steuerberatern,
Steuerbevollmächtigen und Steuerberatungsgesellschaften zu
erlauben, Kooperationen mit allen freien Berufen sowie mit
selbstständigen Buchhaltern, Buchführungshelfern,
geprüften Bilanzbuchhaltern, Steuerfachwirten oder
Lohnsteuerhilfevereinen einzugehen. Dies müsse auch die
Bildung von Bürogemeinschaften einschließen. Zur
Begründung heißt es, weite Bereiche der Buchhaltung
seien immer noch den Steuerberatern vorbehalten. Damit sei die
Berufsfreiheit der selbstständigen Buchhalter,
Buchführungshelfer, Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte stark
eingeschränkt.