Berlin: (hib/SAS) Trotz heftiger Kritik
hat der Ernährungsausschuss die Gesetzesvorlage zur
Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation der Fraktionen
von CDU/CSU und SPD (
16/1408) am Mittwochvormittag gegen die Stimmen
der Opposition beschlossen. Anstoß genommen hatten
Bündnis 90/Die Grünen, deren Entwurf für ein
Verbraucherinformationsgesetz (
16/199) keine Mehrheit fand, an einer Vielzahl
"bürokratischer Hürden und Ausschlussgründen" des
Gesetzeswerkes. Sie verglichen es mit einem "Schweizer Käse",
weil seine ursprüngliche Absicht der Verbraucherinformation
"durchlöchert" worden sei. So habe die Koalition auf einen
Informationsanspruch der Bürger gegenüber Unternehmen
verzichtet und den Anwendungsbereich mit Lebens-, Futtermitteln und
Bedarfsgegenständen aus ihrer Sicht zu eng gesteckt. Keine
Informationspflicht der Behörden sei etwa bei der
Umetikettierung von Sportartikeln vorgesehen, bemängelten sie.
Als "entscheidende Schwäche" der Vorlage bezeichneten die
Grünen die "Ausweitung des Betriebsgeheimnisses". Nach
Auffassung der FDP ist in dem Entwurf nicht "klipp und klar"
dargestellt, dass Behörden eine Pflicht zur Information haben.
Als nicht akzeptabel bezeichneten sie hingegen den seitens der
Grünen geforderten Rechtsanspruch von Verbraucherinnen und
Verbrauchern gegen Unternehmen. Vor allem kleinere Unternehmen
würden mit einem solchen Rechtsanspruch vor ein
"Riesenproblem" gestellt, da sie gar nicht über ausreichende
Kapazitäten dafür verfügten. "Es wird so getan, als
ob mit dem Verbraucherinformationsgesetz eine Tür
aufgestoßen wird, aber dahinter ist eine Mauer", monierte die
Linksfraktion. Sie bedauerte dass das künftige
Verbraucherinformationsgesetz nicht das bringe, was viele Menschen
von ihm erwarteten. Ihr Hauptkritikpunkt: dass Informationen nicht
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen; dies
benachteilige sozial Schwächere.Das Gesetz verdiene "goutiert"
zu werden und sei als "erster Schritt" hin zu mehr Transparenz zu
werten, entgegnete die Koalition. Nach den Worten von CDU/CSU ist
geplant, viele Informationen etwa über das Internet kostenlos
weiterzugeben. Klar sei, es dürften keine "abschreckend
wirkenden Kosten" erhoben werden. Den Grünen warf die Fraktion
vor, nun "Maximalforderungen" aufzustellen, während sie selbst
in der vergangenen Legislaturperiode versäumt hätten, ein
entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Die SPD bezeichnete
bestimmte Forderungen der Grünen, etwa nach
Veröffentlichung von Subventionen für Unternehmen, als
eine "Desinformationskampagne". Sie hob die Neuerung des Entwurfs
hervor: künftig bedarf es keines besonderen öffentlichen
Interesses mehr, damit Behörden von sich aus über
Verstöße bei Lebens-, Futtermitteln, Spielzeugen oder
Textilien informieren. Namen von verdorbenen Produkten sollen auch
dann genannt werden, wenn nicht klar ist, ob sich das Erzeugnis
noch auf dem Markt befindet. Bürger können sich an
Behörden wenden und sollen - so kein Ausschlussgrund, wie etwa
Betriebsgeheimnis, vorliegt - innerhalb einer Frist von vier Wochen
Antwort erhalten. Die Verkürzung der Antwortfrist von zwei
Monaten auf einen, wie sie in einem Änderungsantrag der
Koalition festgelegt ist, habe sich aus einer Anhörung zu dem
Thema ergeben. In einem Entschließungsantrag machen sich
Union und SPD zudem dafür stark, dass das Gesetz innerhalb von
zwei Jahren mit dem Ziel evaluiert wird, einen Überblick
über die Kostenentwicklung sowie die Ausschlussgründe,
die zur Informationsverweigerung führen, zu erhalten.
Ebenfalls Gegenstand der Beratungen waren drei Anträge: Die
Initiative der Koalitionsfraktionen "Lebensmittelskandalen effektiv
entgegenwirken" (
16/195) wurde gegen die Stimmen von FDP und
Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Linksfraktion
angenommen. Mit den Stimmen der Koalition und Grünen abgelehnt
wurde dagegen ein Antrag der FDP "Verbraucherschutz in der
Marktwirtschaft durch mündige und aufgeklärte Verbraucher
sicherstellen" (
16/825). Gescheitert ist auch ein Antrag der
Grünen (
16/111) "Konsequenzen aus den Fleischskandalen:
Umfassende Verbraucherinformation und bessere Kontrollen".