Berlin: (hib/ HIL) Die rechtliche
Gleichstellung des Islams mit anderen Religionsgemeinschaften in
Deutschland ist Thema einer Großen Anfrage (
16/2085) der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Im Gegensatz zu katholischen, orthodoxen,
protestantischen und jüdischen Einwanderern, die sich auf
integrierende Strukturen der Kirchen und Gemeinden stützen
könnten, hätten es muslimische Gläubige oft schwer,
sich zu integrieren, heißt es darin. Dies führe zu
Schwierigkeiten bei der Verknüpfung der Religionen der
Zugewanderten mit den Institutionen der Mehrheitsgesellschaft. Die
Grünen wollen nun von der Bundesregierung Genaueres über
die statistische Ausgangslage, den Stand der Gleichstellung bei der
Religionsausübung, das Verhältnis des Islams zum
deutschen Staat und über religionsverfassungsrechtliche
Aspekte wissen.Die Abgeordneten interessiert unter anderem, welche
islamischen Glaubensrichtungen in Deutschland vertreten sind, wie
viele Moscheen und islamische Gotteshäuser es hier gibt, in
welcher Rechtsform muslimische Gemeinschaften auf Bundesebene
agieren und ob die Regierung eine allgemeine und verbindliche
Institutionalisierung des Islams anstrebt. Außerdem fragen
die Parlamentarier, wie Muslime in den deutschen Medien
berücksichtigt werden und ob sie am kulturellen Leben
teilnehmen, sowie nach dem Umgang anderer europäischer Staaten
mit dem Islam. Nach Meinung der Fraktion muss der Staat aus
verfassungsrechtlichen Gründen ein Interesse an der
Gleichstellung des Islams haben. Die moderaten und nicht die
fundamentalistischen Kräfte müssten durch die angestrebte
Gleichstellung gestärkt werden.