Berlin: (hib/MPI) Die Heroinbehandlung
soll nach Auffassung der Bundesregierung auf Schwerstabhängige
beschränkt werden, die nach den herkömmlichen Methoden
nicht mehr therapierbar sind. Sie schreibt in ihrer Antwort (
16/2294) auf eine Kleine Anfrage (
16/2158) der FDP-Fraktion, aufgrund enger
Zugangsvoraussetzungen sei davon auszugehen, "dass nur eine
begrenzte Zahl von Abhängigen für diese Behandlung in
Betracht kommen wird". Eine Schätzung, wie viele
Abhängige eine Heroinbehandlung bekommen würden, sei
nicht möglich, da die Zahl der potenziellen Patienten von der
konkreten gesetzlichen Ausgestaltung abhänge. Die FDP-Fraktion
bezog sich in ihrer Anfrage auf Pläne, die Heroinbehandlung in
die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung
aufzunehmen.Zu den Bedingungen für eine Heroinbehandlung
zählt die Regierung eine aktuelle Abhängigkeit von
Opiaten. Zudem müssten die Patienten seit mindestens drei
Jahren abhängig sein. Auch seien zwei erfolglos abgebrochene
Behandlungen der Opiatabhängigkeit mit anerkannten Methoden
nachzuweisen. Die Bedingungen, die ein Patient für eine
Heroinbehandlung zu erfüllen habe, müssten in die
Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung eingefügt
werden, heißt es weiter. Die Vorarbeiten für die
gesetzlichen Änderungen - auch des
Betäubungsmittelgesetzes - seien vom
Bundesgesundheitsministerium bereits geleistet worden. Die
Regierung verweist auf die Erfahrungen aus einem Modellprojekt.
Danach habe die Heroinbehandlung bei Schwerstabhängigen im
Bezug auf den Gesundheitszustand und den Rückgang des
illegalen Drogenkonsums zu deutlich besseren Effekten geführt
als die herkömmliche Methadonbehandlung. Auch bei der
Heroinbehandlung sei ein drogenfreies, selbst bestimmtes Leben das
Ziel der Therapie. Das Modellprojekt habe ergeben, dass sich nach
einem Jahr Heroinbehandlung rund 30 Prozent der Patienten in einer
Methadonsubstitution und knapp zehn Prozent in einer
Abstinenzbehandlung befanden.