Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
plant eine Neuordnung des Tierzuchtrechts. Dazu hat sie einen
Gesetzentwurf (
16/2292) vorgelegt, der ein neues
Tierzuchtgesetz enthält sowie das
Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz, das Tierseuchengesetz
und das Tierschutzgesetz ändert. Zum einen sollen die
bisherigen Regelungen zur künstlichen Besamung an EU-Vorgaben
angepasst werden. Zum anderen muss die Regierung nach eigener
Darstellung internationalen Verpflichtungen "zur Erhaltung
tiergenetischer Ressourcen" nachkommen, die als Bestandteil der
biologischen Vielfalt betrachtet werden. Der Entwurf enthält
Rechtsgrundlagen für eine regelmäßige Beobachtung
(Monitoring) von Tierbeständen sowie der verbliebenen
genetischen Vielfalt innerhalb von Rassen. Darüber hinaus
solle verdeutlicht werden, dass die Zuchtorganisationen mit der
Registrierung von Zuchttieren in Zuchtbüchern sowie durch
Zuchtprogramme dazu beitragen, die genetische Vielfalt zu bewahren.
Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen sollen
künftig nicht mehr in der Verantwortung von Behörden
liegen, sondern auf die Zuchtorganisationen übertragen werden.
Die Anforderungen an Züchter, Zuchtorganisationen und
Behörden will die Regierung weitgehend auf die
EU-Maßstäbe für das Tierzuchtrecht
zurückführen. Sie unterstützt nach eigener Aussage
die Entwicklung "leistungsfähiger und wettbewerbsfähiger"
Zuchtorganisationen. Die länderübergreifende
Tätigkeit dieser Organisationen soll durch den Abbau von
länderspezifischen Ermächtigungen erleichtert werden. Die
Möglichkeit grenzüberschreitender Tätigkeit will die
Regierung ebenfalls regeln. Dazu gehöre, dass
Zuchtorganisationen, die in anderen EU-Staaten anerkannt sind, in
Deutschland tätig werden können. Der Bundesrat hat in
seiner Stellungnahme 23 Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf gemacht.
Unter anderem solle sich die Regierung bei der EU-Kommission
dafür einsetzen, dass die Förderung der Tierzucht
fortgesetzt wird. Ohne Fördermöglichkeiten könnten
die im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben nicht
erfüllt werden. Vor allem sollte die Tierzucht in kleinen und
mittleren Agrarunternehmen auch in Zukunft gefördert werden.
Ferner sollte die Regierung regeln, wer die Maßnahmen zur
Erhaltung der genetischen Vielfalt bezahlen muss. Vorschlagen wird,
dass der Bund 80 Prozent und die Länder 20 Prozent der Mittel
übernehmen.Die Regierung teilt in ihrer
Gegenäußerung die Sorgen der Länder im Hinblick auf
einen Wegfall der bisherigen Fördermöglichkeiten für
die Tierzucht. Sie will sich gegenüber Brüssel dafür
einsetzen, dass auch künftig Beihilfen möglich sind.
Dagegen lehnt sie es ab, eine Kostenerstattung für die
Zuchtorganisationen zu regeln. Zum einen wäre dies eine
Subvention, die von Brüssel genehmigt werden müsste, zum
anderen hält es die Regierung für zumutbar, dass die
Zuchtorganisationen die Kosten für die Datenübermittlung
zur Bewertung der genetischen Vielfalt selbst tragen. Das
Monitoring werde von den Landesbehörden übernommen und
wäre damit von den Ländern zu finanzieren. Soweit der
Bund bei der Bewertung der genetischen Vielfalt und bei der
Datenübermittlung mitwirke, würde er die entsprechenden
Kosten tragen. Es sei allerdings nicht gerechtfertigt, so die
Regierung weiter, die Kosten in dem Verhältnis zwischen Bund
und Ländern aufzuteilen, wie es der Bundesrat vorgeschlagen
hat.