Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss will
am Mittwoch, dem 18. Oktober, Sachverständige in drei
getrennten öffentlichen Anhörungen zu drei
Gesetzentwürfen der Bundesregierung befragen. Sie finden
jeweils im Anhörungssaal 3.101 des
Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt.Gegenstand der ersten
Anhörung, die von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr dauern soll, ist der
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der
EU-Transparenzrichtlinie (
16/2498). Geladen sind 19 Sachverständige,
darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
die Deutsche Börse AG, das Deutsche Aktieninstitut, der
Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken,
Hauptabteilungsleiter Wolfgang Peter von der Porsche AG sowie die
Professoren Peter O. Mülbert und Wolfgang Gerke. Ziel des
Gesetzentwurfs ist es, Transparenz am Kapitalmarkt zu stellen, um
Anleger ausreichende Grundlagen für die
Investitionsentscheidungen zur Verfügung zu stellen.Im
Mittelpunkt der zweiten Anhörung von 13.15 Uhr bis 15.45 Uhr
steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung über steuerliche
Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen
Gesellschaft zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (
16/2710). Dazu sind 30 Sachverständige
eingeladen, darunter Jürgen Brandt, Richter am
Bundesfinanzhof, die Professoren Joachim Lang und Johanna Hey, das
Bundeszentralamt für Steuern und das Deutsche Institut
für Wirtschaftsforschung. Mit dem Entwurf will die Regierung
zum einen steuerliche Hemmnisse für die
grenzüberschreitende Reorganisation von Unternehmen beseitigen
und die Möglichkeiten der freien Wahl der Rechtsform
verbessern. Darüber hinaus sollen aber auch steuermindernde
Gestaltungen verhindert werden, die angesichts des jetzigen Stands
der Steuerharmonisierung in der EU nicht ausgeschlossen werden
können. Von 16.15 Uhr bis 19.15 Uhr beschäftigt sich der
Finanzausschuss in seiner dritten Anhörung an diesem Tag mit
dem Entwurf der Regierung für das Biokraftstoffquotengesetz (
16/2709). Dazu sind 39 Sachverständige
geladen, darunter der Allgemeine Deutsche Automobil-Club, der
Deutsche Bauernverband, der Verband der Deutschen
Biokraftstoffindustrie sowie die Professoren Christof Wetter,
Reinhard Hüttl und Martin Kaltschmitt. In dem Gesetzentwurf
geht es um die geplante Einführung einer Quote für die
Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel zum 1.
Januar 2007. Darüber hinaus sind Änderungen des Energie-
und Stromsteuergesetzes geplant.