Berlin: (hib/SUK) Die Linksfraktion will
das Bundes-Bodenschutzgesetz so ändern, dass die
Kostentragungspflicht von Grundstückseignern für eine
eventuelle Altlastensanierung auf den Verkehrswert des
Grundstücks nach der Sanierung begrenzt wird. Ist das
Grundstück der wesentliche Teil des Vermögens des
Eigentümers oder wird ihm durch die Kosten der Sanierung "die
in der Grundstücksnutzung liegende wirtschaftliche Grundlage
der persönlichen Lebensführung" entzogen, soll er von der
Kostentragungspflicht befreit werden. Dazu hat die Linke einen
entsprechenden Gesetzentwurf (
16/3017) vorgelegt.Nach Ansicht der Fraktion
ist eine entsprechende Änderung des bisherigen
Bundes-Bodenschutzgesetzes nötig, weil
Grundstückseigentümern derzeit durch die geltende Fassung
verpflichtet sind, den Boden und die Altlasten und Verunreinigungen
von Gewässern, die durch schädliche
Bodenveränderungen oder Altlasten verursacht wurden, so zu
sanieren, dass "dauerhaft keine Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die
Allgemeinheit entstehen". Unabhängig davon, ob der
Eigentümer vor dem Erwerb des Grundstücks von den
Altlasten wusste, habe er die anfallenden Dekontaminierungs- und
Sicherungskosten zu tragen. Damit habe der Gesetzgeber "bewusst in
Kauf genommen", dass Grundstückseigentümern ohne eigenes
Verschulden die Grundlage ihrer Existenz "zugunsten des Schutzes
der Allgemeinheit und der natürlichen Lebensgrundlagen"
entzogen werden könne.Diese unbeschränkte Haftung sei, so
die Linksfraktion, vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2000
eingeschränkt worden. Das Gericht habe festgestellt, dass die
Gerichte und Verwaltungsbehörden bei ihren Entscheidungen die
"verfassungsrechtliche Anerkennung des Privateigentums sowie seiner
Sozialpflichtigkeit" gleichermaßen Rechnung tragen und
insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
wahren müssten. Daraus ergebe sich die Notwendigkeit, das
Gesetz zu ergänzen.