Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Die Linke
will das Jugendarbeitsschutzgesetz ausdehnen. Künftig solle
der Schutz nicht mehr nur für junge Menschen bis 18 Jahre
gelten sondern bis 21 Jahre, fordern die Abgeordneten in einem
Gesetzentwurf (
16/3016). Zur Begründung heißt es,
die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen, die heute eine
Ausbildung beginnt, sei 18 Jahre oder älter. Einem seiner
wesentlichen Ziele, dem Schutz von Auszubildenden, werde das
bestehende Gesetz nicht mehr in ausreichender Weise
gerecht.Darüber hinaus, so die Linksparlamentarier,
benachteilige die Altersgrenze von 18 Jahren Jugendliche mit
Hauptschul- und Realschulabschluss bei der Suche nach einem
Ausbildungsplatz. Sie stünden zunehmend mit Abiturienten in
Konkurrenz, für die das Jugendarbeitsschutzgesetz aus
Altersgründen in der Regel nicht gilt. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz müsse daher so geändert werden,
dass es Auszubildende während ihrer beruflichen Erstausbildung
überwiegende erfasst, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Eine Anhebung der Altersgrenze auf 21 Jahre erfasse Jugendliche bis
zu einem Alter, das 2,2 Jahre über dem durchschnittlichen
Alter von Jugendlichen beim Ausbildungsbeginn liege.