Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
plant, die Steuervorteile für Biokraftstoffe an den Nachweis
zu koppeln, dass diese durch nachhaltige Bewirtschaftung erzeugt
werden. Auch sollten Kohlendioxid-Minderungsziele erreicht werden,
betont sie in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des
Bundesrates (
16/3035) zum Entwurf eines
Biokraftstoffquotengesetzes (
16/2709). Im Gesetzentwurf seien dazu
Verordnungsermächtigungen vorgesehen. Die Steuergesetze
sollten dagegen möglichst frei von "ordnungsrechtlichen
Lenkungsnormen" sein, heißt es in der
Gegenäußerung. Im Übrigen hält die Regierung
im Gegensatz zum Bundesrat die Regelung der Biokraftstoffquote im
Bundes-Immissionsschutzrecht für sachgerecht.Der Bundesrat
hatte in seiner Stellungnahme begrüßt, dass die
Mineralölwirtschaft ab 1. Januar 2007 verpflichtet werden
soll, einen wachsenden Mindestanteil von Biokraftstoffen den
Kraftstoffen aus Erdöl beizumischen (Quotenregelung). Er hatte
sich allerdings auch besorgt gezeigt, dass zur Erzeugung von
Biokraftstoffen vor allem in asiatischen und südamerikanischen
Ländern der tropische Regenwald abgeholzt oder durch
Brandrodung zerstört wird. Zu befürchten sei, so die
Länderkammer, dass auf diesen Flächen nachwachsende
Rohstoffe vor allem durch das Anlegen von Palmölplantagen
gewonnen werden könnten. Dies stehe im eklatanten Widerspruch
zu den weltweiten Bemühungen um den Klimaschutz und den Erhalt
der tropischen Regenwälder. Schwer verständlich wäre
dieses Vorgehen, so der Bundesrat, wenn die durch Raubbau
gewonnenen nachwachsenden Rohstoffe wie Palmöl über das
Erneuerbare-Energien-Gesetz vom Verbraucher subventioniert werden
müssten. Die Regierung solle daher die Regelungen in dem Sinne
überarbeiten, dass nur solche pflanzlichen Öle
beigemischt oder in Energieerzeugungsanlagen eingesetzt werden
dürfen, die entweder aus der EU oder aus einem nachhaltigen,
naturverträglichen Anbau stammen. Es sollten möglichst
keine Öle auf den EU-Binnenmarkt gelangen, die mit Hilfe der
Zerstörung tropischer Regenwälder hergestellt wurden. Die
Länderkammer hatte ferner die vorgesehene Regelung im
Immissionsschutzrecht kritisiert, die zu einer "schädlichen
Verwischung der Grenzen" zum Stoffrecht und zum Steuerrecht
führe. Damit würden gerade die Verantwortlichkeiten von
Bund und Ländern vermischt, was im Widerspruch zur gerade
beschlossenen Förderalismusreform stehe. Einzelnen
Änderungsvorschlägen des Bundesrates am Gesetzentwurf
stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung
überwiegend nicht zu.