Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
hält daran fest, im Wertpapierhandelsgesetz eine Pflicht zur
Meldung einer Unternehmensbeteiligung von mindestens drei Prozent
einzuführen. Damit reagiert sie auf die Stellungnahme des
Bundesrates (
16/2917) zum
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (
16/2498). Darin werden Anforderungen an die
Transparenz von Informationen über die Emittenten von
börsennotierten Wertpapieren gestellt. Der Bundesrat hatte
diese neue Meldeschwelle abgelehnt. Sie gehe über die
EU-Vorgaben hinaus. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten
sehe eine Meldung erst ab fünf Prozent der Stimmrechte vor. Im
Übrigen widerspreche diese zusätzliche Meldeschwelle der
im Koalitionsvertrag geforderten Eins-zu-eins-Umsetzung von
EU-Richtlinien. Die Begründung, damit würde ein
"Anschleichen an hohe Beteiligungen" vermieden, ist für den
Bundesrat nicht stichhaltig. Dies sei auch mit der
Fünf-Prozent-Meldeschwelle zu erreichen. Für Investoren
bedeuteten die drei Prozent dagegen einen bürokratischen
Mehraufwand. Zusätzlich sei zu fragen, ob damit eine
höhere Markttransparenz von Kapitalbewegungen erreicht werde.
Die Länderkammer erwartet vielmehr, dass die Finanzinvestoren
ihre Investition statt bisher unter fünf Prozent nunmehr unter
drei Prozent halten werden, um den Eindruck eines strategischen
Investments zu vermeiden. Damit würde die
Kapitalmarkteffizienz verringert, heißt es in der
Stellungnahme.Dagegen weist die Regierung darauf hin, dass ohne
diese Meldeschwelle ein "Anschleichen" nicht verhindert werden
könne. Es sei weitaus weniger leicht zu erkennen als das
Überschreiten objektiver Meldeschwellen. Erfahrungen in
jüngster Zeit hätten gezeigt, so die Regierung, dass
Aktionäre bereits mit einer Beteiligung unterhalb von
fünf Prozent entscheidenden Einfluss auf den Emittenten des
Wertpapiers nehmen könnten. Einer Reihe weiterer
Änderungsvorschläge des Bundesrates stimmt die Regierung
nur zum Teil zu.