Berlin: (hib/MPI) Die Gesundheitsreform
liegt nach monatelangem Koalitionsstreit nun dem Parlament als
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (
16/3100) vor. Er soll am Freitag in den
Bundestag eingebracht werden. Die erste Sitzung des
Gesundheitsausschusses zu der Reform soll bereits am selben Tag
stattfinden. Der 582 Seiten umfassende Entwurf sieht mit der
geplanten Einführung eines Gesundheitsfonds eine grundlegende
Änderung bei der Finanzierung des Gesundheitssystems vor. Die
Reform soll am 1. April 2007 in Kraft treten.In den geplanten
Gesundheitsfonds sollen laut Entwurf vom 1. Januar 2009 die
Beiträge der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte sowie
der Arbeitgeber und Steuermittel fließen. Die
Beitragshöhe soll - ebenfalls vom 1. Januar 2009 an - von der
Bundesregierung festgelegt werden. Die Kassen dürfen
Zusatzbeiträge von ihren Versicherten erheben, die ein Prozent
des steuerpflichtigen Einkommens nicht übersteigen
dürfen. Bis zu acht Euro pro Monat kann eine Kasse ohne
Einkommensprüfung verlangen. Sozialhilfeempfänger und
Rentner mit einer staatlichen Grundsicherung sind von der Zahlung
ausgenommen. Zudem ist ein Sonderkündigungsrecht geplant, das
es beispielsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II
ermöglichen soll, die Kasse zu wechseln, wenn diese einen
Zusatzbeitrag erhebt. Aus dem beim Bundesversicherungsamt
angesiedelten Fonds erhält jede Kasse eine Pauschale. Hinzu
kommen Zuschläge etwa nach Alter und Gesundheitszustand der
Mitglieder. Vorgesehen ist zudem ein neuer Risikostrukturausgleich
zwischen den Kassen, der Krankheitswahrscheinlichkeiten der
Mitglieder berücksichtigt. Kassen mit vielen alten und schwer
beziehungsweise chronisch Kranken sollen einen Ausgleich von
finanzstärkeren Kassen erhalten. Die privaten
Krankenversicherungen werden nach den Vorstellungen von Union und
SPD verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Um einen Wechsel zu
einem anderen Versicherer zu erleichtern, sollen
Altersrückstellungen künftig mitgenommen werden
können.Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren Sanktionen
für den Fall vor, dass Versicherte nicht regelmäßig
an Vorsorgeuntersuchungen beispielsweise zu Krebserkrankungen
teilnehmen. Im Krankheitsfall müssen dann nicht mehr maximal
ein, sondern zwei Prozent aus eigener Tasche bezahlt werden. Die
Kosten für Folgeerkrankungen nach medizinisch nicht
notwendigen Schönheitsoperationen oder Piercings sind dem
Entwurf zufolge von den Patienten selbst zu tragen. Ferner sollen
die Kassen mehr Möglichkeiten bekommen, direkt mit Ärzten
über Leistungen und Preise zu verhandeln.