Berlin: (hib/BOB) Erziehungsberechtigten
eines minderjährigen Verletzten soll ein Anwesenheitsrecht in
der Hauptverhandlung ermöglicht werden. Dies ist in einem
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/3038), dem so genannten 2.
Justizmodernisierungsgesetz, vorgesehen. Der Entwurf soll am
morgigen Donnerstag in Plenum des Bundestages beraten werden. Im
Jugendgerichtsgesetz sei des Weiteren eine Neuregelung der
Vorschrift vorgesehen, die den Ausschluss von
Erziehungsberechtigten des Anklagten von der Hauptverhandlung
ermöglichen soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die
Regierung im Jahr 2003 aufgefordert, eine solche Neuregelung
vorzunehmen. Ferner solle es möglich sein, dass das
zuständige Gericht dem Sachverständigen
grundsätzlich eine Frist für das Erstellen eines
Gutachtens setzt. Im Sanktionenrecht sei beabsichtigt, eine
moderate Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt möglich
zu machen. Um ihre Anwendung zu ermöglichen, würden die
Anforderungen der "Würdigkeitsklausel" gelockert: Nach einer
"Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des
Täters" müssen besondere Umstände vorliegen, die
eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen. Ferner werde
den Wiedergutmachungsansprüchen des Opfers bei der
Vollstreckung von Geldstrafen der Vorrang eingeräumt. Es ist
nach Angaben der Regierung vorgesehen, dass künftig bereits
das Gericht im Urteil Zahlungserleichterungen wie Stundungen oder
Ratenzahlungen gewähren soll, wenn ohne deren Bewilligung die
Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens durch
die verurteilte Person erheblich gefährdet wäre. Des
Weiteren muss nach Ansicht der Regierung der Zustand beendet
werden, dass für Straftaten nach dem
Außenwirtschaftsgesetz und nach dem
Kriegswaffenkontrollgesetz der Generalbundesanwalt nur
beschränkt zuständig ist. Er solle in Zukunft die
Möglichkeit haben - unabhängig von einem
geheimdienstlichen Hintergrund - seine
Ermittlungszuständigkeit zu begründen. Damit werde
gewährleistet, dass die sicherheitsgefährdenden
Dimensionen dieser Straftaten erhellt werden. Das sei angesichts
der Aktivitäten von so genannten Schwellenländern,
namentlich in Krisenregionen, die ABC-Waffen und dafür
benötigten Trägertechnologien erlangen wollten, und die
deutsche Sicherheitsbehörden und die Justiz seit Jahrzehnten
mit zunehmender Bedeutung beschäftigten, unbedingt
erforderlich.Der Bundesrat hat sich unterdessen gegen die
Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Für solche
bestehe - über den heutigen sehr beschränkten
Anwendungsbereich hinaus - kein Platz, wolle man nicht
schwerwiegende Nachteile in Kauf nehmen. Die Regierung hat
zugesagt, im weiteren Verlauf des Verfahrens diesen Vorschlag zu
prüfen.