Berlin: (hib/BOB) Der Rechtsausschuss wird
am Mittwoch, 8. November, zwei öffentliche Anhörungen zum
Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft veranstalten.
Dazu liegen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/1828) und ein Antrag der FDP-Fraktion (
16/262) vor. Die Regierung sieht in ihrem
Gesetzentwurf vor, dass beim Gebrauch beispielsweise des
Internetradios oder bei Privatkopien auf CD-Rohlingen keine
wesentlichen Beschränkungen gelten sollen. Allerdings soll die
Kopie unzulässig sein, wenn die Vorlage offensichtlich
rechtswidrig hergestellt worden ist oder wenn die Vorlage unter
Verstoß gegen geltendes Recht im Internet zum Download
angeboten wurde. Die Liberalen erklären in ihrem Antrag, in
dem Gesetz sei vor allem eine weitere Verbesserung des
Rechtsschutzes vor der illegalen Nutzung geschützter Werke,
eine zeitgemäße Überarbeitung des
urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte
Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen
Nutzungsarten notwendig. Pläne zur Einführung einer so
genannten Bagatellklausel, durch die rechtswidrige
Vervielfältigungen in geringer Anzahl straffrei bleiben,
müsse der Bundestag ablehnen.Der erste Teil der Anhörung,
der um 13 Uhr beginnt, ist der Urheberrechtsvergütung
gewidmet. Zehn Sachverständige sind dazu eingeladen: Till
Barleben (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie
aus Frankfurt am Main), Professor Jürgen Becker (Zentralstelle
für private Überspielungsrechte aus München),
Kathrin Bremer (Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e.V. aus Berlin), Professor Max
Fuchs (Deutscher Kulturrat e.V. aus Berlin), Professor Reto M.
Hilty (Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum,
Wettbewerbs- und Steuerrecht aus München), Professor Johannes
Kreile (Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. aus Wiesbaden),
Benno H. Pöppelmann (Initiative Urheberrecht aus Berlin),
Christian Sprang (Börsenverein des Deutsche Buchhandels e.V.
aus Frankfurt am Main), Professor Artur-Axel Wandtke (Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, gewerblichen Rechtsschutz und
Urheberrecht von der Humboldt-Universität zu Berlin) und Hajo
Riedenbeck (Gesellschaft für Konsumforschung aus
Nürnberg).Der zweite Teil der Anhörung beginnt um 16.30
Uhr. Thema ist die Kabelweitersendung. Als Experten sind eingeladen
neben Professor Jürgen Becker, Professor Thomas Dreier
(Fakultät für Informatik der Universität Karlsruhe),
Professor Georgios Gounalakis (Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht, Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und
Medienrecht an P der Philipps- Universität Marburg), Claus
Grewenik (Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. aus
Berlin) und Ralf Heublein (Deutscher Kabelverband e.V. aus Berlin).
Beide Teile der Anhörung finden im Raum 1.302 des
Jakob-Kaiser-Hauses statt. Eine Anmeldung ist erforderlich beim
Sekretariat des Rechtsausschusses, Tel. (030) 227-32430, E-mail:
rechtsausschuss@bundestag.de
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