Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
während ihrer EU-Ratspräsidentschaft in der ersten
Jahreshälfte 2007 die Initiativen zur "besseren Rechtsetzung"
weiter vorantreiben. Diese umfassten neben dem Bürokratieabbau
auch die Rechtsvereinfachung sowie Folgenabschätzungen bei
allen wichtigen Vorschlägen und Initiativen der
Europäischen Kommission, wie aus ihrer Antwort (
16/3255) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3021) hervorgeht. Eine verlässliche
Schätzung der durch Bürokratie verursachten Kosten
europäischer Unternehmen liegt nach Regierungsangaben noch
nicht vor. Im Übrigen habe sie sich um Ziel gesetzt, in allen
Rechtsbereichen neue Informationspflichten soweit wie möglich
zu vermeiden und vorhandene Informationspflichten zu reduzieren.Mit
einem Ergebnis der von der EU-Kommission seit 2003 vorgenommenen
Gesetzesfolgenabschätzung bei neuen Regelungsvorhaben sei im
ersten Halbjahr 2007 zu rechnen, teilt die Regierung weiter mit.
Dabei sollte besonders geprüft werden, inwieweit ein externes
Kontrollgremium die Qualität sichern kann. Die Regierung
erwartet, in diese Diskussion bereits eigene Erfahrungen mit dem
Nationalen Normenkontrollrat des Bundes einbringen zu können,
der mit dem Ziel des Bürokratieabbaus eingerichtet wurde. Die
Diskussion über eine bessere Folgenabschätzung solle
gemeinsam mit den europäischen Institutionen sowie den anderen
EU-Mitgliedstaaten geführt werden.