Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Arbeit und Soziales wird sich am Montag, dem 20. November, in
getrennten öffentlichen Anhörungen mit zwei
Gesetzesvorhaben der Koalitionsfraktionen befassen. In der ersten
Anhörung von 10:15 bis 11:45 Uhr geht es um die Beteiligung
des Bundes an den Wohn- und Heizkosten von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Union und SPD haben einen
Gesetzentwurf (
16/3269) vorgelegt, wonach der Bund 4,3
Milliarden Euro der von den Kommunen zu tragenden Ausgaben
übernimmt. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt waren
zunächst nur 2 Milliarden Euro vorgesehen. Die
Sachverständigen, unter anderen vom Deutschen Städte- und
Gemeindebund, vom Deutschen Gewerkschaftsbund und von der
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sollen
zudem zu einem Antrag der Fraktion Die Linke (
16/3302) befragt werden, in dem bundesweite
Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für
Alg-II-Empfänger gefordert werden.Bund und Länder hatten
sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im
Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den
Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen wollten ursprünglich 5,8
Milliarden Euro haben. Mit der "Hartz-IV"-Reform war seinerzeit
festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5
Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten entlastet werden. Bund
und Länder konnten sich jedoch nicht darauf verständigen,
welche Be- und Entlastungspositionen der Kommunen als
Berechnungsgrundlage herangezogen werden sollten. "Um den Kommunen
Planungssicherheit zu geben", wird laut Entwurf nun eine
Beteiligung von 4,3 Milliarden Euro festgelegt. Insgesamt sei mit
Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48
Milliarden Euro zu rechnen, heißt es weiter. In den Jahren
nach 2007 soll nach dem Willen der Koalition die Veränderung
der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für
die Anpassung der Bundesbeteiligung sein. Die zweite Anhörung
bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Koalition (
16/3268), mit dem der Beitragssatz der
allgemeinen Rentenversicherung im kommenden Jahr von 19,5 auf 19,9
Prozent angehoben werden soll. Zudem ist geplant, den Beitragssatz
zur Arbeitslosenversicherung stärker abzusenken als
zunächst vorgesehen. Dieser soll nun von 2007 an 4,2 Prozent
betragen. Ursprünglich war vorgesehen, den Beitrag von zurzeit
6,5 Prozent auf 4,5 Prozent zu reduzieren. Als Sachverständige
sind unter anderen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund
und der Bundesagentur für Arbeit geladen. Beide
Anhörungen finden im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200,
statt.