Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrechnungshof
hat bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
erhebliche Mängel festgestellt. Diese hätten vor allem
den Bezug von Leistungen, die Betreuung der Arbeitsuchenden, die so
genannten Ein-Euro-Jobs sowie die Verwaltungsorganisation und die
Steuerung der Aufgabenerledigung betroffen, wie aus den Bemerkungen
des Bundesrechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung
des Bundes für das Jahr 2006 (
16/3200) hervorgeht.Unter heißt es darin,
der Grundsatz des "Förderns" sei nicht ausreichend umgesetzt
worden. Die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen
sowie die zugelassenen kommunalen Träger hätten nicht
alles getan hätten, um erwerbsfähige Hilfebedürftige
in Arbeit zu integrieren oder sie diesem Ziel näher zu
bringen. Im Durchschnitt hätten die Arbeitsuchenden drei
Monate auf ein qualifiziertes Erstgespräch gewartet, in dem
die beruflichen Stärken und Schwächen herausgearbeitet
werden sollen. Eingliederungsvereinbarungen seien durchschnittlich
erst nach vier Monaten und in etwa der Hälfte der
geprüften Fälle überhaupt nicht getroffen worden.
Häufig hätten es die Stellen unterlassen,
Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten und den Ergebnissen von
Bewerbungen nachzugehen. Bei einem Viertel der geprüften
Maßnahmen mit Ein-Euro-Jobs hätten die
Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen. Die zu erledigenden
Tätigkeiten seien nicht im öffentlichen Interesse, nicht
zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral gewesen. Bei weiteren
50 Prozent der geförderten Maßnahmen sei die
Förderfähigkeit zweifelhaft, so die Rechnungsprüfer,
weil die Stellen keine Kenntnis über Art und Umfang der
auszuübenden Tätigkeiten und Qualifizierungen hatten.
Ferner sei nicht ausreichend geklärt, welche Befugnisse die
Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften hatten.
Auch die unzureichende Aufsicht und Steuerung durch das
Bundesarbeitsministerium habe mit zu den Verwaltungsdefiziten
beigetragen.Der Bundesrechnungshof empfiehlt, das Instrument der
Eingliederungsvereinbarung zügig und zielgerecht zu nutzen, um
die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt
zu integrieren oder wenigstens Integrationsfortschritte zu
erzielen. Bei den Ein-Euro-Jobs seien verbindliche Regeln
erforderlich, um zu verhindern, dass damit Pflichtaufgaben der
öffentlichen Verwaltung oder Aufgaben privater Einrichtungen
auf Kosten des Bundeshaushalts erledigt und reguläre
Arbeitsplätze verdrängt werden. Der Bund müsse
sicherstellen können, dass die Haushaltsmittel bundesweit
rechtmäßig und wirtschaftlich eingesetzt werden,
heißt es weiter. Im Gesetz sollte daher klargestellt werden,
dass die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsgemeinschaften
verbindliche Weisungen erteilen kann. Ebenso sollten einheitliche
Vollzugsmaßstäbe vorgegeben werden können. Diese
seien notwendig, um beurteilen zu können, ob das
Organisationsmodell "Arbeitsgemeinschaft" oder das
Organisationsmodell "zugelassener kommunaler Träger" die
Grundsicherung wirksam und wirtschaftlich gewährleistet.
Darüber hinaus müsse das Bundesarbeitsministerium im
kommenden Jahr mit der Bundesagentur frühzeitig Ziele
vereinbaren, an denen der Erfolg der Arbeit objektiv gemessen
werden kann. Solange eine wirksame Steuerung über bindende
Ziele nicht funktioniere, sollte das Ministerium mit Mitteln des
Aufsichtsrechts sicherstellen, dass die Arbeitsgemeinschaften
rechtmäßig und wirtschaftlich arbeiten.