Berlin: (hib/BOB) Die Altersvorsorge von
Selbstständigen soll künftig teilweise vor dem Zugriff
durch Gläubiger geschützt werden. Der Rechtsausschuss
beschloss dazu mit den Stimmen der Regierungskoalition am
Mittwochmorgen einen Gesetzentwurf (
16/886). Er sieht beispielsweise vor, Inhabern
von Handwerksbetrieben bei Insolvenz zu erlauben, eine Gesamtsumme
von bis zu 238.000 Euro als unpfändbar zu erklären, wenn
das Geld für die Altersvorsorge angelegt ist. Eine
jährliche Begrenzung der unpfändbaren Schulden ist
vorgesehen. Ein beispielsweise Pleite gegangener 20-Jähriger
darf 2.000 Euro jährlich für seine Altervorsorge
abziehen, ein 61-Jähriger 9.000 Euro. Die Leistung darf laut
Gesetzentwurf allerdings nicht vor dem 60. Geburtstag in Anspruch
genommen werden. Als Ausnahme gilt der Eintritt der
Berufsunfähigkeit. Als Anspruchsberechtigte sollen auch
Hinterbliebene gelten. Die von der Regierung ursprünglich
vorgesehene Beschränkung auf die lebenslange Rente hat der
Ausschuss erweitert auf Verträge, die der Sicherung der
Altersvorsorge dienen. Das Gesetz soll am morgigen Donnerstag
verabschiedet werden.Die CDU/CSU fand es in diesem Zusammenhang
"gut", dass man über die klassische Rente hinaus die
Angebotspalette erweitert habe. Auch die SPD war dieser Meinung.
Sie ergänzte, die vom Ausschuss veranstalteten Anhörungen
hätten deutlich gemacht, dass man von einem Handwerker
schlecht Verständnis dafür erwarten könne, warum das
für die Altersvorsorge zurück gelegte Kapital
gepfändet werden dürfe, wenn man sich ansonsten
dafür einsetze, dass für den Lebensabend Vorsorge
getroffen werde. Die parlamentarische Opposition erklärte sich
mit der generellen Zielrichtung des Gesetzentwurfes einverstanden.
Sie forderte aber, Lebenspartnern in den Kreis der Hinterbliebenen,
die anspruchsberechtigt seien, einzubeziehen. Die Bundesregierung
sei zu einem früheren Zeitpunkt auch dieser Meinung gewesen,
beschränke sich nun aber auf eine "ausweichende Formulierung".
FDP, Linkspartei und Grüne enthielten sich deswegen bei der
Abstimmung.