Berlin: (hib/SUK) Die
Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten an Hochschulen soll
künftig als "sachlich rechtfertigender Befristungsgrund"
gelten. Dies soll sowohl für wissenschaftliches als auch
akzessorisches Personal gelten. Die Abgeordneten des
Bildungsausschusses haben am Mittwochvormittag einem entsprechenden
Gesetzentwurf der Bundesregierung (
16/3438) mit den Stimmen von Union, SPD und FDP
zugestimmt. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und
Die Linke lehnten den Entwurf eines
Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ab. Ein Änderungsantrag der
Koalition wurde angenommen, Anträge von
Bündnisgrünen und Linksfraktion fanden keine Mehrheit.Aus
Sicht der Union ist es "außerordentlich dringend", den
Gesetzentwurf "auf den Weg zu bringen". Dies sei aus dem
Wissenschaftsbereich signalisiert worden. Zudem hätten auch
die Experten in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses
zu dem Gesetzentwurf auf die Dringlichkeit einer Regelung
hingewiesen. Man habe sich in den Beratungen nach der Anhörung
dazu entschlossen, die Auswirkungen des Gesetzes zeitnah zu
evaluieren. Besonders genau wolle man beobachten, ob die Regelung
"missbräuchlich" dazu benutzt werde, bislang unbefristet
beschäftigtes Personal in befristete Verträge
überzuleiten. "Wir gehen zwar davon aus, dass dies nicht
geschieht, aber es ist gut, ein Zeichen zu setzen, dass darauf
geachtet wird", so die Union. Auch die SPD betonte, der
Gesetzentwurf sei dazu geeignet, Probleme, die sich in der Praxis
ergeben hätten, nun zu lösen. Man hätte sich die
Regelung zur Tarifsperre, die nun verankert worden sei, "anders
vorstellen können", es sei aber insgesamt eine gute Regelung
getroffen worden. Die Liberalen lobten den Gesetzentwurf als
"ersten Schritt" hin zu einem einfacheren und
konkurrenzfähigen Vergütungssystem im Bildungsbereich.
Sie plädierten aber langfristig für den Abschluss eines
Wissenschaftstarifvertrags: "Deutschland braucht ein modernes
Vergütungssystem im Bildungsbereich." Der vorliegende
Gesetzentwurf begründe die Möglichkeit "lebenslanger
Wissenschaftskarrieren", basierend auf Drittmitteln. Dies sei
begrüßenswert.Linksfraktion und Grüne lehnten den
Entwurf ab. Dass die Koalition im Auge behalten wolle, ob mit der
Regelung Missbrauch getrieben werde, sei lediglich "ein
rudimentärer Rest von Verantwortung gegenüber den
Arbeitnehmern", so Die Linke. Insbesondere das Festhalten an der
Tarifsperre sei "nicht nachvollziehbar". Man hätte den
Beteiligten "wenigstens die Möglichkeit" offen lassen sollen,
"kollektivrechtlich" zu besseren Vereinbarungen zu kommen. Zudem
sei nicht einsichtig, warum die Drittmittelbefristung auch für
nichtwissenschaftliches Personal gelten solle. Dass es für
einen Wissenschaftler mit bestimmtem Forschungsschwerpunkt schwer
sei, nach dem Ablauf eines Projekts eine neue Tätigkeit zu
finden, sei nachvollziehbar, nicht aber, warum dies auch für
eine Sekretärin gelten sollte. Auch die Grünen
bemängelten, der Gesetzentwurf bleibe "hinter den Erwartungen
zurück". Man plädiere dafür, eine Regelung
einzufügen, nach der die Dauer des Vertrags der
Drittmitteldauer entsprechend solle. Auch die Tarifsperre
müsse gestrichen werden: "Die Tarifpartner können
passgenauere Lösungen finden als der Gesetzgeber."
Während die Liberalen bei der Abstimmung zum Gesetzentwurf
gemeinsam mit Union und SPD votierten, fand ihr eigener Antrag, die
Regierung solle einen Entwurf für ein aufgaben- und
leistungsbezogenes Vergütungssystem für den
Wissenschaftsbereich vorlegen (
16/3286) , keine Mehrheit. Er wurde mit den
Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.