Berlin: (hib/SUK) Fische aus Mulde und
Elbe sind zum Teil erheblich mit Schadstoffen belastet. Das geht
aus einer Antwort der Bundesregierung (
16/3596) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/3396) hervor. Nach einer Stellungnahme des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sei ein Verkauf der
belasteten Fische zwar nicht möglich - der Verzehr selbst
stelle aber "kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher"
dar.Bei Messungen sei 2005 festgestellt worden, dass bei Brassen
aus der Mulde die beta-Hexachlorcyclohexan(HCH)-Gehalte die
zulässigen Grenzwerte um das Fünffache überschritten
waren. Auch die alpha-HCH-Gehalte hätten die Höchstmenge
fast zweifach überschritten. Bei Brassen aus der Elbe
unterhalb der Mulde seien ebenfalls beta-HCH-Gehalte gemessen
worden, die den zulässigen Grenzwert überschritten
hätten. Diese erhöhten Belastungen würden seit 2003
gemessen und seien 2004 nochmals "extrem" angestiegen. Für
2005 sei ein Rückgang der Belastung zu verzeichnen; die
Messungen für 2006 seien noch nicht abgeschlossen. Gefragt
nach den Maßnahmen zur Bestimmungen der Ursachen für die
hohe Schadstoffbelastung, verweist die Regierung darauf, dass dies
Aufgabe des Landes Sachsen-Anhalt sei. Sachsen-Anhalt habe
mitgeteilt, dass die Ursache der HCH-Belastung im Wasser aus Elbe
und Mulde zwischen 2003 und 2005 auf "altlastenbedingte
Einträge" aus dem Bereich des Altstandorts der ehemaligen
Lindan-Produktionsstätte im Raum Bitterfeld
zurückzuführen sei. Von einem kurzfristigen Abbau der
Belastung sei nicht auszugehen. Eine gezielte Einleitung von HCH
sei "nahezu auszuschließen".Das BfR habe im August 2005 in
einer Stellungnahme über die erhöhten HCH-Gehalte in den
Fischen informiert. Grundsätzlich sei das Aussprechen von
Verzehrswarnungen etwa an Angler Sache der Länder. Auch die
Überwachung und Überprüfung, dass Anforderungen des
Lebensmittelrechts von den Lebensmittelunternehmen eingehalten und
belastete Fische nicht in Handel gelangen können, falle in die
Zuständigkeit der Länder. Gefragt nach einer
möglichen Belastung des Trinkwassers mit HCH stellt die
Bundesregierung fest, dass dazu keine Kenntnisse vorliegen. Nach
Mitteilungen des Landes Sachsen-Anhalt seien bei
Trinkwasseruntersuchungen zwischen 2004 und 2006 keine
Beanstandungen festgestellt worden. Es sei unwahrscheinlich, dass
HCH in das Trinkwasser geraten könne. Allerdings sei
grundsätzlich "nicht auszuschließen", dass
HCH-Rückstände über Schwebstoffteilchen durch das
Tränken von Tieren mit Flusswasser in Tiere gelangen
könnten.