Berlin: (hib/MPI) Der Bundestag wird sich
am heutigen Donnerstag erstmals mit dem Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen (
16/3794) zur Rente mit 67 befassen. Union und
SPD wollen das Renteneintrittsalter von derzeit 65 Jahren ab 2012
zunächst in Ein-Monats-Schritten und ab 2024 in
Zwei-Monats-Schritten anheben. Im Jahr 2029 soll es dann bei 67
Jahren liegen. Das würde bedeuten, dass die Jahrgänge ab
1964 regulär bis 67 Jahre arbeiten müssen. Wer
früher in Rente geht, muss dann Einbußen bei den
Altersbezügen in Kauf nehmen. Wer allerdings 45 Jahre lang
Beiträge eingezahlt hat, soll auch weiterhin mit 65 Jahren
abschlagsfrei in Rente gehen können. Berücksichtigt
werden hierbei unter anderem auch Zeiten der Kindererziehung bis
zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Mit dem Gesetzentwurf strebt die
Koalition zudem an, die seit 2005 unterbliebenen
"Anpassungsdämpfungen" bei der Rente von 2011 an nachzuholen,
"wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich
sind". Langfristig soll der Beitragssatzanstieg bis zum Jahr 2030
auf 21,9 Prozent begrenzt werden. Derzeit liegt der Beitragssatz
bei 19,5 Prozent, er steigt im kommenden Jahr auf 19,9 Prozent.Die
Koalition schreibt in ihrem Entwurf für ein
Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz, die Rentenbezugsdauer habe
sich in den vergangenen 40 Jahren im Durchschnitt um rund sieben
auf nunmehr 17 Jahre erhöht. Aufgrund der steigenden
Lebenserwartung werde sie sich bis zum Jahr 2030 um weitere 2,8
Jahre erhöhen. Vor dem Hintergrund der steigenden
Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen sei die stufenweise
Anhebung der Altersgrenze für den Renteneintritt notwendig, um
die gesetzliche Beitragssatz- und Niveauversicherungsziele
einhalten zu können. Flankierend dazu müsse die
Erwerbstätigenquote Älterer verbessert werden, betonen
die Koalitionsfraktionen. Sie haben dazu einen weiteren
Gesetzentwurf (
16/3793) vorgelegt, mit der die
Beschäftigungsinitiative "50plus" von Bundesarbeitsminister
Franz Müntefering (SPD) umgesetzt werden soll. Der Bundestag
wollte sich am Donnerstagvormittag auch mit dieser Vorlage
erstmalig beschäftigen. Ziel sei es, die Erwerbsbeteiligung
Älterer zu steigern, eine bessere Wiedereingliederung
älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten
und eine deutliche Erhöhung der Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung zu erreichen. Vorgesehen ist unter anderem ein
Kombilohn. Ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit
einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit
aufnehmen, sollen danach einen teilweisen Ausgleich für die
Einkommenseinbußen erhalten. Zudem sollen die
Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung
für die Dauer von zwei Jahren auf 90 Prozent des vorherigen
Niveaus aufgestockt werden.Des Weiteren plant die Koalition, dass
Unternehmen, die Ältere einstellen, zum Lohn einen neu
gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten können.
Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens
einem Jahr. Künftig kann der Zuschuss auch ohne Vorliegen
spezieller Vermittlungshemmnisse gewährt werden, wenn die
Betroffenen bereits sechs Monate arbeitslos waren. Attraktiver
werden soll nach dem Willen der Koalition die
Weiterbildungsförderung Älterer. Künftig können
Beschäftigte bereits vom 45. Lebensjahr (bisher ab 50) an und
in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten (bisher 100)
Förderleistungen erhalten. Damit soll dem Abrutschen in die
Arbeitslosigkeit bereits bei Mitte-40-Jährigen
entgegengetreten werden. Geförderte Arbeitnehmer sollen laut
Gesetzentwurf einen Bildungsgutschein erhalten, mit dem sie unter
zertifizierten Weiterbildungsträgern frei wählen
können. Um Arbeitgeber zu ermutigen, Ältere einzustellen,
soll zudem die Möglichkeit zum Abschluss befristeter
Arbeitsverträge erweitert werden. Die Altersgrenze für
den Abschluss befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen
Befristungsgrund wird dauerhaft auf das 52. Lebensjahr festgelegt.
Dem Entwurf zufolge wird die Regelung damit europarechtskonform
ausgestaltet. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses setzt
voraus, dass die Arbeitnehmer vor Aufnahme des Jobs mindestens vier
Monate lang beschäftigungslos waren oder als Bezieher von
Transferkurzarbeitergeldes Schwierigkeiten hat, auf dem ersten
Arbeitsmarkt neu Fuß zu fassen. Befristet werden kann ein
Vertrag bei demselben Arbeitgeber bis zu fünf Jahren.