Berlin: (hib/VOM) Von den im Jahr 2005
fälligen Steuern, die Bund und Ländern zufließen,
aber von den Ländern verwaltet werden, sind rund 6,17
Milliarden Euro nicht gezahlt worden. Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung (
16/3938) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/3724) hervor. Fällig gewesen wären
eigentlich rund 346,15 Milliarden Euro. Bei den Steuern handelt es
sich unter anderem um die Lohnsteuer, die veranlagte
Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuern,
die Versicherungsteuer und um den Solidaritätszuschlag. Von
den nicht gezahlten Steuern entfallen rund 670,5 Millionen Euro auf
Stundungen der Steuerschuld, rund 5,11 Milliarden Euro auf so
genannte Niederschlagungen (Verzicht auf die Vollstreckung einer
Steuerforderung), rund 368,1 Millionen Euro auf "Erlasse aus
Billigkeitsgründen" und 17,5 Millionen Euro auf Erlasse wegen
eines Insolvenzverfahrens.Beim Erlass von Steuern aus
Billigkeitsgründen, wie ihn die Abgabenordnung zulässt,
sticht die Summe von 322,96 Millionen Euro hervor, auf die das Land
Baden-Württemberg im Jahr 2005 bei den nicht veranlagten
Steuern vom Ertrag verzichtet hat. Auch beim Erlass von Zahlungen
des Solidaritätszuschlags liegt das Land mit 17,88 Millionen
Euro weit an der Spitze. Beim Erlass von den insgesamt rund 12,2
Millionen Euro an Einkommensteuer entfielen den Angaben zufolge
2,39 Millionen Euro auf Bayern, 2,48 Millionen Euro auf Berlin und
1,97 Millionen Euro auf Baden-Württemberg. Die höchsten
Summen bei der erlassenen Umsatzsteuer mit einem Gesamtvolumen von
11,25 Millionen Euro seien in Nordrhein-Westfalen mit 2,85
Millionen Euro, in Rheinland-Pfalz mit 2,42 Millionen Euro und in
Bayern mit 1,16 Millionen Euro registriert worden. Spitzenreiter
bei der erlassenen Körperschaftsteuer (Gesamtvolumen 2,52
Millionen Euro) war der Antwort zufolge Bayern mit 950.000 Euro,
gefolgt von Rheinland-Pfalz mit 446.000 Euro und Schleswig-Holstein
mit 717.000 Euro. Bei den vom Bund verwalteten Verbrauchsteuern
sind 2005 in 233 Fällen Zahlungen von rund 2,14 Millionen Euro
aus "Billigkeitsgründen" erlassen worden. Am häufigsten
ist den Angaben zufolge in den Jahren seit 2001 die
Branntweinsteuer erlassen worden, allein im Jahr 2001 in 260
Fällen mit einem Volumen von 662.000 Euro. Die höchsten
Summen finden sich dagegen bei der Mineralölsteuer. Hier sind
laut Bundesregierung im Jahr 2004 in 48 Fällen rund 56,19
Millionen Euro erlassen worden. Steuererlasse habe es darüber
hinaus auch bei der Stromsteuer, der Tabaksteuer, der
Schaumweinsteuer, der Kaffeesteuer und der Biersteuer gegeben. Die
Bundesregierung betont, Steuerstundungen dienten dem Ausgleich
unbilliger Härten im Einzelfall. Eine
Stundungsbedürftigkeit liege vor, wenn der Schuldner zum
Zeitpunkt der Fälligkeit nicht über ausreichende
finanzielle Mittel verfüge und diese auch nicht rechtzeitig in
"zumutbarer Weise" beschaffen könne, um die Steuerschuld zu
begleichen. Eine Stundung erfordere aber auch die
"Stundungswürdigkeit", ein Verhalten, das nicht in eindeutiger
Weise gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoße und bei
dem die mangelnde Leistungspflicht nicht auf dem Verhalten des
Schuldners selbst beruht. Die Hauptzollämter holten die
Zustimmung der Oberfinanzdirektion zu einer Stundung ein, wenn der
Betrag höher sei als 200.000 Euro und für mehr als sechs
Monate gestundet werden soll. Die Zustimmung des
Bundesfinanzministeriums werde eingeholt, wenn der Stundungsbetrag
über 500.000 Euro liege und die Steuer für mehr als ein
Jahr gestundet werden soll.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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