Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will
die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit
Russpartikelfiltern steuerlich fördern. Dazu hat sie einen
Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (
16/4010) vorgelegt. Halter von Diesel-Pkw, die
bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sollen bis Ende 2009
einen Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro erhalten, wenn sie
nachweisen, dadurch durch den Filtereinbau bestimmte Grenzwerte bei
den Feinstaubemissionen eingehalten werden. Nach Angaben der
Regierung wird der Wert der Steuerbefreiung etwa die Hälfte
der Nachrüstungskosten abdecken. Für besonders
emissionsarme Diesel-Pkw, die bereits im vergangenen Jahr
nachgerüstet wurden oder noch bis Ende März dieses Jahres
nachgerüstet werden, erhalten die Halter frühestens zum
1. April die Steuerbefreiung.Da die Finanzämter die
Förderung nicht allein aufgrund der vorliegenden Fahrzeugdaten
vornehmen können, so die Regierung, sollen die
Zulassungsbehörden die Fördervoraussetzungen feststellen
und den Finanzämtern mitteilen. Bei einem Wechsel des Halters
soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Befreiung
übernehmen können. Für nicht nachgerüstete Pkw,
die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind, sowie für
neue Pkw, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für
Partikelmasse von 0,005 Gramm pro Kilometer nicht einhalten, soll
es einen Zuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum
geben. Nicht betroffen von diesem Zuschlag sind laut Regierung
bereits im Verkehr befindliche und neu zugelassene Pkw, deren
Schadstoffemissionen den Grenzwertanforderungen der
Euro-4-Abgasnorm genügen und deren Partikelausstoß den
"anspruchsvollen Grenzwert" von 0,005 Gramm pro Kilometer anstelle
von 0,025 Gramm nicht überschreitet.Von den erwarteten
Steuermindereinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro sollen
115 Millionen Euro durch den vom 1. April dieses Jahres bis Ende
März 2011 befristeten Zuschlag für nicht
nachgerüstete Diesel-Pkw gegenfinanziert werden, sodass den
Ländern, denen die Kfz-Steuer zufließt, unter dem Strich
Steuermindereinnahmen von 5 Millionen Euro verbleiben.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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