Berlin: (hib/MPI) Der Ausschuss für
Gesundheit hat sich mit rund 20 weiteren
Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zur geplanten
Gesundheitsreform befasst. In der Sitzung am Mittwoch ging es unter
anderem um den künftigen Wechsel Besserverdienender in die
private Krankenversicherung (PKV). Nach dem Willen der Koalition
können künftig solche Arbeitnehmer in die PKV wechseln,
deren Einkommen in drei aufeinander folgenden Jahren die
Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet; und zwar auch dann,
wenn das Einkommen diese Höhe kurzfristig - etwa wegen des
Bezugs von Krankengeld oder Elterngeld - unterschreitet. Die
allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze, also das jährliche
Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht, lag im
vergangenen Jahr bei 47.250 Euro. Bis zur Verabschiedung des
Gesetzentwurfs (
16/3100) im Bundestag soll darüber hinaus
dem Änderungsantrag zufolge für die Arbeitnehmer
Bestandsschutz gelten, die wegen der Jahresarbeitsentgeltgrenze mit
ihrem Arbeitsentgelt versicherungsfrei waren. Diese können wie
bisher direkt in die PKV wechseln.Ein weiterer Änderungsantrag
bezieht sich darauf, welche beitragspflichtigen Einnahmen von
hauptberuflich Selbstständigen zur Beitragsbemessung in der
freiwilligen gesetzlichen Versicherung herangezogen werden. Auf
Nachfrage der FDP-Fraktion erläuterte das
Bundesgesundheitsministerium, vom 1. April 2007 an solle nicht mehr
wie bisher mindestens ein monatliches Einkommen von 1837,50 Euro
zugrunde gelegt werden, sondern nur noch ein Betrag von 1225 Euro.
Dies soll laut Koalition insbesondere auf solche
Selbstständige Rücksicht nehmen, die in der
Existenzgründungsphase geringe Einkommen haben.Des Weiteren
will die Koalition im Gesetzentwurf ändern, dass es für
"nachweislich kosteneffektive Arzneimittel" keine
Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und keinen
Erstattungshöchstbetrag geben soll. Dies soll ebenso für
solche Medikamente gelten, zu denen es "keine
zweckmäßige therapeutische Alternative"
gibt.Präzisieren wollen die Unions- und SPD-Fraktion ferner,
wo künftig Leistungen der häuslichen Krankenpflege
erbracht werden können. Beispielhaft werden neben Haushalt und
Familie auch betreute Wohnformen, Schulen und Kindergärten
sowie bei besonders hohem Pflegebedarf auch Werkstätten
für behinderte Menschen genannt. Die letztgültige
Entscheidung soll aber den Angaben zufolge im Gemeinsamen
Bundesausschuss (G-BA), also der Selbstverwaltung von
Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern, fallen.
Geregelt wird in den Änderungsanträgen zudem die
Verteilung der Verwaltungsratssitze im neu zu gründenden
Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Diese wurden im Vergleich zum Gesetzentwurf erhöht, um eine
"bessere Abbildung des von der jeweiligen Kassenart zu
repräsentierenden prozentualen Versichertenanteils" zu
ermöglichen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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