Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung
weist die Feststellung des Bundesrates, durch die Zulassung von
steuerbegünstigten Immobilien-Aktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen, so genannten Reits (Real Estate
Investments Trusts), hätten die Gemeinden im Durchschnitt der
Jahre 2007 bis 2011 einen Gewerbesteuerausfall von 48 Millionen
Euro, als unzutreffend zurück. Wie aus ihrer
Gegenäußerung (
16/4036) zur Bundesrats-Stellungnahme zum
Reits-Gesetzentwurf der Regierung (
16/4026) hervorgeht, sind von 2007 bis 2009
Mehreinnahmen für die Kommunen zu erwarten. Mindereinnahmen
werde es nur in den Jahren 2010 und 2011 geben. Unter dem Strich
summierten sich die Mindereinnahmen der Kommunen bei der
Gewerbesteuer von 2007 bis 2011 auf lediglich 5 Millionen Euro. Der
Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme eine Kompensation dieser
Steuerausfälle verlangt. Dem hält die Regierung entgegen,
dass die letzte Steuerschätzung von
Netto-Gewerbesteuereinnahmen von 31 Milliarden Euro ausgehe. Dies
bedeute ein Plus von 19,7 Prozent. Allein schon deshalb sei es
nicht erforderlich, die "geringen Mindereinnahmen der Kommunen" zu
kompensieren. Die Regierung verteidigt im Übrigen die
Festlegung, dass die Reits-Aktiengesellschaften keine vermieteten
Wohnimmobilien halten dürfen, die vor 2007 erbaut worden sind.
Auch wenn ausländische Reits und
Beteiligungskapital-Investoren (Private Equity) weiterhin deutsche
Wohnungen kaufen können, würden durch die Ausklammerung
der Wohnimmobilien Signale zum Schutz der Mieter und der
Stadtentwicklung gesetzt. Viele dieser Investoren haben nach
Einschätzung der Regierung in letzter Zeit verstärkt
deutsche Wohnungen gekauft, um sie anschließend über
deutsche Reits an die Börse zu bringen. Da Wohnimmobilien
ausgeklammert blieben, könnten sie diesen Weg nicht gehen, um
aus ihrem Investment auszusteigen. Zwar könne der
Börsengang über ausländische Reits nicht verhindert
werden, doch erscheint es für die Regierung schwieriger,
deutsche Immobilien erfolgreich im Ausland an die Börse zu
bringen. Der Verzicht auf Wohnimmobilien könne somit dazu
beitragen, dass diese auch für die Private-Equity-Investoren
unattraktiver werden.Doch auch ohne sie sind deutsche Reits
für die Regierung ein attraktives Instrument. Schätzungen
zufolge würde die Marktkapitalisierung deutscher Reits bei
Einbeziehung von Wohnimmobilien bis 2010 insgesamt 30 bis 60
Milliarden Euro betragen. Auf Wohnimmobilien würden davon 4
bis 11 Milliarden Euro entfallen. Somit könnten rund vier
Fünftel des potenziellen Marktvolumens auch ohne
Wohnimmobilien realisiert werden. Zunächst sei entscheidend,
betont die Regierung, dass Deutschland den Einstieg in den
Reits-Markt schaffe. Nur wenn überhaupt deutsche Reits
eingeführt würden, könne sich eine entsprechende
Industrie mit spezialisierten Unternehmen und Arbeitskräften
entwickeln. Würden Reits nicht eingeführt, verlöre
Deutschland vollständig den Anschluss an die übrigen
Staaten mit Reits. Im Übrigen unterstreicht die Regierung,
dass mit der Verabschiedung des Gesetzes "noch nicht für alle
Zeiten das letzte Wort" gesprochen sei. Wenn sich deutsche Reits
etabliert und als praxistauglich erwiesen hätten, werde
politisch neu zu entscheiden sein, ob sie sich auch auf
Wohnimmobilien aus dem Bestand erstrecken können. Dabei
müsse die weitere Entwicklung auf dem Mietwohnungsmarkt
berücksichtigt werden. Den 32 Änderungsvorschlägen
und Prüfwünschen der Länderkammer stimmt die
Bundesregierung teilweise zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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