Berlin: (hib/VOM) Der Anteil der
Anträge auf Kindergeld für volljährige Kinder, die
von den Familienkassen innerhalb von 20 Arbeitstagen erledigt
werden, ist regional unterschiedlich. So lag dieser Anteil im
vergangenen Jahr bei der Familienkasse Rostock bei 98,1 Prozent und
bei der Familienkasse Kempten 43 Prozent, wie aus einer Antwort der
Bundesregierung (
16/4051) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2697) hervorgeht. Die Liberalen hatten
moniert, dass Eltern mit volljährigen Kindern häufig sehr
lange auf die Auszahlung des Kindergeldes warten müssten.Die
Gründe für eine längere Bearbeitungsdauer bei
volljährigen Kindern liegen nach Angaben der Regierung
häufig darin, dass die eingereichten Nachweise
unvollständig sind oder dass es unterschiedliche
Rechtsauffassungen zwischen den Eltern und den Familienkassen gibt,
die zu einem Schriftwechsel und damit zu einer späteren
Entscheidung führen. Zudem reichten Eltern Unterlagen erst
verspätet oder in einem nachfolgenden Einspruchsverfahren ein.
Rund 70 Prozent aller Einsprüche bei den Familienkassen seien
nur deshalb erfolgreich, weil Unterlagen nachgereicht oder neue
Tatsachen vorgetragen würden. Ziel der Familienkassen sei es,
dass bei komplett vorliegenden Unterlagen 50 Prozent aller
Einsprüche innerhalb von 40 Arbeitstagen erledigt werden.
Dieses Ziel werde gegenwärtig von vielen Familienkassen noch
nicht erreicht, weil im Zuge der Neuorganisation häufig neue
Mitarbeiter eingesetzt worden seien.Wie die Regierung weiter
mitteilt, ist die Bearbeitung von Anträgen auf Kinderzuschlag
aufwendig, weil rund 90 Prozent der Anträge unvollständig
seien. Hinzu kämen häufige Neuberechnungen wegen
schwankender Einkommensverhältnisse, wegen fiktiver
Wohngeldberechnungen und wegen vermehrter Einsprüche aufgrund
der hohen Ablehnungsquote von durchschnittlich 77 Prozent in den
Jahren 2004 bis 2006.Für volljährige Kinder wird nur
unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt, heißt es
in der Antwort weiter. Wenn die Berechtigten die vorgesehenen und
im Internet bereitgestellten Formulare nutzten, würden sie
durch die erbetenen Angaben im Formular geführt. Das
Antragsverfahren sei so benutzerfreundlich wie möglich
gestaltet worden, um die Anwendung zu erleichtern. Außerdem
stünden Informationen auf verschiedenen Internetseiten wie
www.bzst.bund.de und
www.arbeitsagentur.de zur
Verfügung. Zudem werde das jährlich aktualisierte
Kindergeldmerkblatt sowohl in Papierform als auch online vom
Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung
gestellt.
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