BA-Künstlerdienste verkleinert und auf sieben Standorte
reduziert
Rechnungsprüfungsausschuss - 02.02.2007
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesagentur
für Arbeit (BA) hat ihre Künstlerdienste organisatorisch
verkleinert und auf sieben Standorte reduziert. Damit folgte die BA
einem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA), der
einen entsprechenden Bericht am Freitagmorgen zur Kenntnis nahm.
Danach wurde das Personal auf 58 Stellen reduziert. Die von der
Stellenkürzung betroffenen Beschäftigten seien
"grundsätzlich" in die Agenturen für Arbeit am bisherigen
Standort versetzt worden und verstärkten dort die operativen
Aufgabenbereiche. Organisatorisch hat die Bundesagentur die
Künstlerdienste von neun auf sieben Standorte (Berlin,
Köln, München, Stuttgart, Hamburg und Hannover)
reduziert. Der Bundesrechnungshof hält die umgesetzten
Maßnahmen für geeignet, um eine
ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerledigung
sicherzustellen.Bisher hatte der Künstlerdienst an neun
Standorten insgesamt 120 Stellen und vermittelte im Jahr 2004
Artisten, Komödianten, Fotomodelle, Mannequins und
Unterhaltungsmusiker in etwa 77.000 Engagements. Mehr als 95
Prozent der Engagements dauerten nur wenige Stunden. Der BRH
stellte dabei fest, dass die Künstlerdienste in "erheblichem
Umfang" Selbständige in Engagements vermittelten, die als
selbständige Tätigkeit zu erkennen waren. Damit
missachteten sie das gesetzliche Vermittlungsverbot, im
Übrigen diente die Vermittlung von Künstlerinnen und
Künstlern in selbständigen Tätigkeiten nicht dem
Abbau von Arbeitslosigkeit und waren unwirtschaftlich. Darüber
hinaus gestalteten die Künstlerdienste Programme für
kommerzielle Veranstaltungen, obwohl dies über die
Vermittlungsaufgaben der Bundesagentur hinausgehe.
Schließlich ließ sich die Bundesagentur besondere
Aufwendungen der Künstlerdienste bei der Vermittlung von
Künstlerinnen und Künstler nicht erstatten. Deshalb
empfahl der BRH damals, auf die Vermittlung von Künstlern in
selbständige Tätigkeit zu verzichten, keine Programme
für Private zu gestalten und die besonderen Aufwendungen
für die Betreuung der Künstler gegenüber den
Arbeitgebern geltend zu machen.
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