Berlin: (hib/MPI) Die Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (Alg II) hat
nach Auffassung der Bundesregierung zu einer "Abnahme von
materieller Entbehrung und gesellschaftlicher Ausgrenzung
geführt". Eine abschließende Bewertung der
"Hartz-IV"-Reform könne allerdings zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht geleistet werden, schreibt die Regierung in
ihrer Antwort (
16/4210) auf eine Große Anfrage der
Linksfraktion (
16/2211). Spätestens bis Ende 2008 werde
das Bundesarbeitsministerium aber Ergebnisse zu ihren Wirkungen
vorlegen. In der Großen Anfrage hatten die Abgeordneten die
gesamten Hartz-Reformen einer kritischen Würdigung
unterzogen.Die Regierung schreibt, die Zahl der Widersprüche
und Klagen habe sich im Zuge von Hartz IV prozentual nur
unwesentlich verändert. So habe die Zahl der Widersprüche
im Verhältnis zur Gesamtzahl der Alg-II-Empfänger im Jahr
2006 bei rund 9,8 Prozent und die der Klagen bei rund 0,9 Prozent
gelegen. Im Jahr 2004 hätten die Widerspruchsquote bei den
Arbeitslosehilfeempfängern noch bei 9,6 Prozent und die
Klagequote bei 1,1 Prozent gelegen. Die Linksfraktion hatte auf
einen deutlichen Anstieg verwiesen. Dies treffe nur auf die
absoluten Zahlen zu, unterstreicht die Regierung. Der Anstieg sei
vor allem auf die höhere Anzahl der Leistungsempfänger
zurückzuführen.Weiter heißt es in der Antwort, seit
Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende zum 1.
Januar 2005 seien für die Alg-II-Empfänger Beiträge
zur Rentenversicherung in Höhe von monatlich 78 Euro gezahlt
worden. Im Jahr 2005 seien dies insgesamt 4,2 Milliarden Euro
gewesen. Für das Jahr 2006 liege der Betrag bei
geschätzten 4,5 Milliarden Euro. Seit 1. Januar 2007
würden monatlich nur noch 40 Euro pro Alg-II-Empfänger an
Rentenbeiträgen überwiesen. Dadurch und durch die
Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für
erwerbstätige Leistungsempfänger erwarte der Bund
Einsparungen von jeweils rund 2,1 Milliarden Euro in den Jahren
2007 und 2008 sowie von zirka 2 Milliarden Euro im Jahr 2009. Bei
der gesetzlichen Rentenversicherung komme es zu entsprechenden
Beitragsausfällen.In der Antwort heißt es, in den
Monaten Januar bis September 2006 hätten durchschnittlich
294.000 Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) in einem
Ein-Euro-Job gearbeitet. Die Regierung betont, diese Jobs dienten
nicht in erster Linie der direkten Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt, sondern der Wiederherstellung, dem Erhalt oder der
Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Nach ersten
statistischen Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) im
Dezember 2006 seien 15 Prozent der Ein-Euro-Jobber sechs Monate
nach Austritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt
gewesen. Inwieweit die Zusatzjobs zu einer Verdrängung von
regulären Beschäftigungsverhältnissen führen,
lägen ihr keine statistischen Daten vor, schreibt die
Regierung. Allerdings gehe sie davon aus, "dass bei einem
verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs die Verdrängung
regulärer Arbeitsplätze weitgehend vermieden" werde.Die
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist laut
Antwort im vergangenen Jahr gestiegen. Sie lag nach einer ersten
BA-Schätzung im Oktober 2006 bei 26,95 Millionen. Das seien
392.000 Personen mehr gewesen als ein Jahr zuvor. Von 2001 bis 2005
war die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
den Angaben zufolge um rund 1,7 Millionen gesunken. Im März
2006 habe es insgesamt rund 962.000 Beschäftigte gegeben, die
ergänzend zu ihrem Erwerbseinkommen Alg II erhalten
hätten (rund 17,6 Prozent aller Alg-II-Bezieher). Davon seien
rund 476.000 (8,7 Prozent) sozialversicherungspflichtig
beschäftigt und rund 486.000 (8,9 Prozent)
ausschließlich geringfügig beschäftigt
gewesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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